
„Wir müssen das System der Qualitätssicherung und –entwicklung in Deutschland auf neue Grundlagen stellen, damit diese eklatanten Schwächen beseitigt werden“, sagte HRK-Präsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel heute in Bonn. Wir schlagen deshalb ein ‚Institutionelles Audit´ vor, in dem begutachtet wird, ob die Strukturen und Prozesse einer Hochschule geeignet sind, die von ihr selbst gewählten Qualitätsziele in Lehre und Studium zu erreichen.“
Die Audits sollen nach international anerkannten Evaluationsprinzipien durchgeführt werden und die Hochschulen dabei unterstützen, ihre Aufgaben in Studium und Lehre einschließlich der Bezüge zur Forschung und zu den unterstützenden Services besser wahrzunehmen. Es soll ein „Qualitätssiegel“ vergeben werden, das als Nachweis für die hohe Qualität der Lehre und deren wirksame laufende Weiterentwicklung im Wettbewerb der Hochschulen untereinander eine wichtige Rolle spielen könnte.
Das zuständige Ministerium sollte positiv auditierten Hochschulen im Rahmen von Zielvereinbarungen erweiterte Rechte für die Gestaltung ihres Studienangebots übertragen. In dem neuen System sollen die Akkreditierungsagenturen zur Beratungseinrichtungen werden, die die Hochschulen auf ihrem Weg der Qualitätsentwicklung begleiten.
Die „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ soll im Zuge dieser Neukonzeption durch eine neue Verwaltungsvereinbarung gestärkt und der neuen Aufgabe angemessen finanziert werden. Der Akkreditierungsrat selbst würde ein Expertengremium; im Stiftungsrat wären Vertreterinnen und Vertreter von Hochschulen, Studierenden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern und Ländern vertreten.
Grundlegend neue Strukturen für die Akkreditierung: HRK fordert „Institutionelles Audit“ für Hochschulen [Größe 0.07 MB, Typ pdf]