
Entschließung des 179. Plenums vom 9. Juli 1996
Inhaltsverzeichnis
I. Ausgangssituation
A Hochschulexpansion und Finanzierung
B Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau
C Umbau des Hochschulsystems
D Personelle und sächliche Ausstattung
E Forschungsfinanzierung
F Überregulierung
G Studienförderung
H Finanzausstattung im internationalen Vergleich
II. Entwicklungstendenzen
A Weiteres Wachstum des Hochschulsektors
B Generationswechsel in der Professorenschaft
C Hochschulforschung
D Ausbau der Fachhochschulen
III. Das Finanzierungsdefizit
IV. Beseitigung des Finanzierungsdefizits
A Die Notwendigkeit der Beseitigung
B Die Verantwortung von Bund und Ländern
C Die Verantwortung der Hochschulen
1. Effizienzsteigerung durch Wettbewerb
2. Erweiterung institutioneller Autonomie
2.1. Beschränkung des Staates auf die Globalsteuerung
2.2. Neuordnung des Hochschuldienstrechtes
2.3. Eigener Vermögenshaushalt
2.4. Leistungs- und belastungsorientierte Finanzierung
2.5. Hochschule als Forschungsförderer
3. Abstimmung der Angebote benachbarter Hochschulen
4. Hochschulbau
5. Studierverhalten
V. Möglichkeiten der Einbeziehung der Mittel Privater in die Finanzierung des Hochschulsystems
A Stiftungen, Hochschulsponsoring, Mäzenatentum
B Einnahmen aus Dienstleistungen und Weiterbildung
C Kapitalmarkt, private Anleger
D Beteiligung der Studierenden an den Kosten des Studiums
VI. Elemente einer künftigen Finanzierung der Hochschulen
A Formelgebundene Finanzierung der Hochschulen durch den Staat
B Individuelle Studienförderung
C Heranziehung privater Mittel zur institutionellen Hochschulfinanzierung
Anlage: Auszug Eckwertepapier
A. Hochschulexpansion und Finanzierung
Das Hochschulsystem in der Bundesrepublik Deutschland leistet einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität und zur Zukunftssicherung. Derzeit bringt es jährlich ca. 200.000 Absolventen hervor. Deren Qualifikation stößt auf dem Arbeitsmarkt auf breite Akzeptanz. Auch wenn infolge der rezessiven Wirtschaftsentwicklung die Zahl der arbeitslosen Akademiker angestiegen ist, haben die Hochschulabsolventen nach wie vor die besten Arbeitsmarktchancen. Ihre qualifikationsspezifische Arbeitslosigkeit liegt niedriger als die von Absolventen anderer Ausbildungswege.
Die Zahl der Absolventen hat sich im Zeitraum von 20 Jahren verdoppelt. Legten im Jahre 1973 in den alten Ländern 93.000 Studierende ihre Abschlußprüfung ab, so waren es im Jahre 1993 183.000. Der Anstieg der Absolventen ist damit stärker ausgeprägt als die Zunahme der Studienanfänger, deren Zahl im gleichen Zeitraum um 50 Prozent (zwischenzeitlich 70 Prozent) anstieg.
Neben seiner Funktion als wichtigster Bereich wissenschaftlicher Ausbildung und Nachwuchsförderung ist der Hochschulbereich nach wie vor das Fundament des Forschungssystems in der Bundesrepublik. Mit einem Umfang von 13,7 Milliarden DM beträgt der Anteil der Hochschulforschung knapp 17 Prozent der Forschungs- und Entwicklungsausgaben in der Bundesrepublik. Aufgrund der Verknüpfung von Forschung und Lehre, der einzigartigen Möglichkeiten zur disziplinübergreifenden Arbeit und der durch die öffentliche Finanzierung bedingten Unabhängigkeit liegt in der Hochschulforschung ein besonderes Potential, das von der außeruniversitären Forschung nicht erreicht werden kann. Die Hochschulen bilden die Gesamtheit des wissenschaftlichen Nachwuchses aus.
Die Umstrukturierung der Hochschulen in den östlichen Bundesländern ist bei laufendem Betrieb vorgenommen worden. Trotz grundlegenden Strukturwandels sowie fachlicher und persönlicher Evaluation aller Lehrenden wurden ganze Fächer insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften neu aufgebaut, in den übrigen Disziplinen wurden Studiengänge neu geordnet. Dessen ungeachtet konnten die Studierenden ihr Studium weiterhin in angemessener Zeit abschließen. Dies ist dem Engagement vieler Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Assistentinnen und Assistenten und der Bereitschaft von Hochschulangehörigen aus westdeutschen Hochschulen zu rascher und kontinuierlicher Unterstützung zu verdanken.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die personelle und fachliche Neustrukturierung der Universitäten den Neugründungen in Westdeutschland in den 70er Jahren vergleichbar ist, ist die Summe der eingeworbenen Drittmittel, die Zahl der eingerichteten Sonderforschungsbereiche, Forschergruppen, Graduiertenkollegs und Innovationskollegs ein Zeichen für die Vitalität der Hochschulforschung.
Das Hochschulsystem in der Bundesrepublik Deutschland wird überwiegend aus den öffentlichen Haushalten finanziert. Private Drittmittel für die Förderung der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die anteilige Finanzierung privater Hochschulen durch private Träger umfassen weniger als 2 Prozent (Abb.1).

Abb. 1: Finanzierung des Hochschulbereichs nach Quellen im Jahre 1993
Aufgrund ihrer Kulturhoheit sind die Länder Träger der Hochschulen und leisten daher den größten Beitrag zur Finanzierung des Hochschulbereichs. Sie wendeten im Jahre 1993 netto ca. 23,6 Milliarden DM für die Grundfinanzierung der Hochschulen (incl. der Hochschulkliniken) für Forschung und Lehre auf. Seitens des Bundes waren es 2,5 Milliarden DM. Die Nettoausgaben der Hochschulen beliefen sich 1993 auf insg. 26,1 Milliarden DM (Tab. 1). Von den Bruttoausgaben entfielen 60 Prozent auf Personalkosten, 27 Prozent auf laufende Kosten und 13 Prozent auf Investitionen (Tab. 2).
Außerdem wendeten Bund und Länder ca. 2 Milliarden DM für die Ausbildungsförderung und für die Doktorandenförderung über die Begabtenförderungswerke sowie 2,5 Milliarden DM für die gemeinsame Förderung der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses urch die DFG auf. Von privater Seite flossen ca. 450 Millionen DM in den Hochschulbereich. Insgesamt wurden für den gesamten Hochschulbereich netto also etwa 31 Milliarden DM aufgewendet.1)
Der Hochschulbereich ist seit Mitte der 60er Jahre in den alten Ländern stark expandiert. Der Anteil der Hochschulzugangsberechtigten an der gleichaltrigen Bevölkerung ist von 8 Prozent im Jahr 1960 auf 37 Prozent im Jahr 1993 gestiegen (Abb. 2). Schrieben sich im Jahre 1965 85.700 Studienanfänger ein, so waren es im Jahre 1994 218.600. Die Expansion des Hochschulsektors in Westdeutschland war bis zur Mitte der 70er Jahre von einem parallelen Anstieg der Stellen- und Mittelausstattung begleitet. Seit Mitte der 70er Jahre fallen diese Entwicklungen auseinander.

Abb. 2: Entwicklung der Anteile der Schulabgänger mit Hochschulzugangsberechtigung und der Studienanfänger an der gleichaltrigen Bevölkerung in den westdeutschen Bundesländern
Quelle: Amtl. Statistik
Der sog. "Öffnungsbeschluß" für die Hochschulen2), der im November 1977 von den Regierungschefs von Bund und Ländern getroffen wurde, beruhte auf der Erwartung der Politik, daß der Anstieg der Studienanfänger- und Studierendenzahlen lediglich eine demographisch bedingte Übergangserscheinung ("Studentenberg", Abb. 4) bis 1990 sei, so daß eine dauerhafte Vorsorge in Form einer entsprechender Steigerung der Zahl der Studienplätze und Stellen für nicht erforderlich gehalten wurde. Dementsprechend war bereits 1975 die Ausbauzielzahl auf 850.000 flächenbezogene Studienplätze begrenzt worden. Diese Einschätzung, der die Hochschulen vielfach widersprochen haben, prägte bis 1992/93 die hochschulpolitischen Entscheidungen.

Abb. 4: Prognostizierte und tatsächliche Entwicklung der Studienanfängerzahlen in den alten Ländern
Quelle: Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz; Prognose der Studienanfänger, Studenten und Absolventen bis 1995, Dok Nr. 58, Bonn 1987
Die Studienanfängerzahlen sind im Jahre 1990 gegenüber 1977 um 64 Prozent, 1994 gegenüber 1977 um 35 Prozent angestiegen. Dem steht ein Anstieg der Zahl der Studienplätze nach Flächenrichtwerten von 1977 bis zum Jahre 1993 um 15 Prozent und der Stellen für wissenschaftliches Personal um 10 Prozent gegenüber. Der Anteil der Hochschulausgaben am Bruttosozialprodukt ist um 22 Prozent gefallen (Abb. 3). Die von den Hochschulen für einen Übergangszeitraum in Kauf genommene Überlast entwickelte sich zur Dauerlast.

Abb. 3: Entwicklung der Strudienanfänger-, Studierendenzahlen, Stellen für wissenschaftliches Personal (ohne Kliniken), Anteil der Hochschulausgaben am BSP und der Studienplätze nach Flächenrichtwerten in den alten Ländern, (Basisjahr 1977 = 1)
In den Hochschulen der früheren DDR blieb die Zahl der Studienanfänger und Studierenden seit Anfang der 70er Jahre als Folge der 3. Hochschulreform in der 2. Hälfte der 60er Jahre bis 1989 stabil. Der Anstieg auf 40.000 im Jahr 1990 erklärt sich aus der Verkürzung der Wehrdienstzeit durch die Regierung de Maizière von drei Jahren auf ein Jahr im Sommer 1990. Infolge der Öffnung des Abiturs und Hochschulzugangs ist seit 1991 die Zahl der Studienanfänger von ca. 32.000 auf 42.000 gestiegen (Abb. 5).

Abb. 5: Entwicklung der Studienanfänger- und Studierendenzahlen in den neuen Ländern im Zeitraum 1965 - 1995
Quelle: Amtl. Statistik, HRK-Erhebung
B. Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau
Die Finanzierung von Bauten und Geräten durch Länder und Bund in der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau nach Art. 91a GG (HBFG) wurde mit dem Ziel eines regional ausgewogenen Ausbaus der Hochschulen und gleicher Bildungschancen in allen Ländern geschaffen. Die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau ist seit 1987 dauerhaft unterfinanziert. Sie erfüllt heute wegen ihrer unzureichenden Dotierung und wegen der mit ihr verbundenen Verfahrensregelungen immer weniger ihren Zweck.
Der notwendige strukturelle Umbau des Hochschulsystems sowie die Ergänzung und Erneuerung des Gebäudebestandes und der apparativen Ausstattung der Hochschulen sind politisch zwar anerkannt, finanziell jedoch nicht umgesetzt worden. Mit 1,68 Milliarden DM lag der Bundesansatz im Jahre 1994 620 Millionen DM unter dem vom Wissenschaftsrat als wissenschaftspolitisch unerläßlich bezeichneten Finanzvolumen, im Jahre 1995 betrug der Fehlbetrag 600 Millionen DM. Dies führte dazu, daß in diesen beiden Jahren notwendige Investitionen im Umfang von 2,44 Milliarden DM nicht getätigt werden konnten. Um Maßnahmen mit hoher landespolitischer Priorität durchführen zu können, haben die Länder in den vergangenen Jahren Vorleistungen auf den Bundesanteil im Umfang von etwa 700 Millionen DM erbracht.
Aufgrund fehlender Investitionsmöglichkeiten ist die Geräteausstattung der Hochschulen teilweise veraltet. Damit wird ihre Wettbewerbsfähigkeit mit außeruniversitären, öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen im internationalen Vergleich und mit der Industrie in Frage gestellt. Die Unterbrechung des Computer-Investitions-Programms (CIP) und des Wissenschaftler-Arbeitsplatz-Rechner-Programms (WAP) beeinträchtigen eine zeitgemäße EDV-Ausbildung der Studierenden. Das Netzmonopol der Deutschen Bundespost/Telekom und die im internationalen Vergleich überhöhten Nutzungspreise des Netzes sowie unzureichende Investitionsmittel behindern den Anschluß an internationale Datenübertragungsnetze. Die unzureichende Zugriffsmöglichkeit auf Höchstleistungsrechnerkapazität wirkt sich als Hindernis für rechenintensive Grundlagenforschung aus. Zudem wird die Nutzung der Möglichkeiten, die sich für die Hochschulen in Lehre, Studium und Weiterbildung aus dem Einsatz neuer Medien ergeben, verzögert.
Augrund des unzureichenden Finanzansatzes des Bundes für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau kann auch der stark zunehmende Finanzbedarf der neuen Länder3) nicht gedeckt werden. Nachdem die Gründungsphase der Fachhochschulen abgeschlossen ist, müssen die baulichen Voraussetzungen für das Erreichen des ersten Ausbauziels von 52.000 flächenbezogenen Fachhochschulstudienplätzen geschaffen werden. Dazu sind nach Berechnungen des Wissenschaftsrates ca. 4 Milliarden DM in Preisen von 1991 notwendig. Die Sanierung und der Ausbau der Hochschulklinika in den neuen Ländern wird ebenfalls erhebliche Finanzmittel binden. Die neuen Länder haben ihren Nachholbedarf im Hochschulbau berechnet und kommen unter Einschluß der Hochschulen im Ostteil Berlins und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß nicht alle konzipierten Planungen im vorgesehenen Zeitraum bis zum Jahre 2010 umgesetzt werden können, zu einem jährlichen Investitionsbedarf von rund 2 Milliarden DM.
Trotz einer entsprechenden Empfehlung des Wissenschaftsrats aus dem Jahre 1970 kam es nicht zu einem überproportionalen Ausbau der Fachhochschulen. Noch immer nehmen ca. 65,5 Prozent der Anfänger ein Studium an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen auf, nur 34,5 Prozent an Fachhochschulen (Abb.6).

Abb. 6: Studienanfänger an westdeutschen Hochschulen (ohne Verw.FH) 1960 bis 1995 (in Tds.)
Quelle: Amtl. Statistik, HRK-Erhebung
D. Personelle und sächliche Ausstattung
In der Zeit von 1975 bis 1994 ist in den alten Ländern die Relation: "Studierende je Stelle für wissenschaftliches Personal" an den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen (ohne Medizin) von 13 auf 24, an den Fachhochschulen von 16 auf 40 angestiegn (Abb.7).

Abb. 7: Entwicklung der Zahl der Studierenden je Stelle für wissenschaftliches Personal
Quelle: BMBF; Grund- und Strukturdaten 1994/95, Bonn 1995
Die vorhandenen Stellen können indes in den Hochschulen nicht insgesamt tatsächlich besetzt werden. Aus einer Umfrage der Hochschulrektorenkonferenz bei ihren Mitgliedshochschulen ergibt sich, daß vorhandene Stellen mit Wiederbesetzungssperren von bis zu dreieinhalbjähriger Dauer versehen und neu eingerichtete Stellen mit einer vorläufigen Besetzungssperre belegt werden. In manchen Ländern werden Stellen im Umfang von bis zu 10 Prozent des Stellenbestandes gestrichen, vielfach müssen durch Freihalten vakanter Stellen erhebliche Personalmittel eingespart werden.
Es findet zwar nach Haushaltsansätzen noch ein leichter nominaler Anstieg der Sachmittel statt. Tatsächlich wird der Ansatz aber in den meisten Ländern durch Bewirtschaftungsauflagen vermindert. In einigen Ländern summieren sich die Minderausgaben auf 20 Prozent der laufenden Mittel.
Die Entscheidung des Bundes, ungeachtet der dauerhaft hohen Studienplatznachfrage das Hochschulsonderprogramm I, in dessen Rahmen 2.000 Stellen für wissenschaftliches Personal und 1.200 Stellen für nicht-wissenschaftliches Personal finanziert und 17.000 Studienanfängerplätze geschaffen wurden, mit Ablauf des Jahres 1995 zu beenden, führt zu einem weiteren Rückgang der Ausbildungskapazität in Universitäten und Fachhochschulen.
Forschung an den Hochschulen wird durch zwei sich ergänzende Förderungsinstrumente finanziert: über den Hochschulhaushalt wird von den Ländern eine Grundausstattung an Personal, Räumen, Geräten und Sachmitteln zur Verfügung gestellt, die der Lehre und zugleich der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient. Für größere Forschungsprojekte oder -programme erhalten einzelne Wissenschaftler oder Gruppen von Wissenschaftlern von dritter Seite ergänzende Mittel. Diese Drittmittel müssen eingeworben werden. Sie stammen überwiegend (ca. 80 Prozent) aus öffentlichen Haushalten und werden für eine begrenzte Zeit gewährt. Drittmittelgeber sind Förderinstitutionen mit überwiegend staatlicher Finanzierung (vor allem die DFG), Ministerien des Bundes und der Länder, Stiftungen und Fördergesellschaften, Wirtschaft und Verbände sowie internationale Organisationen.
Nach einer überschlägigen Schätzung wurden vor zehn Jahren noch zwei Drittel der Ausgaben der Hochschulen für FuE aus der Grundausstattung finanziert, ein Drittel aus Drittmitteln.4) Die ansteigende Nachfrage nach Studienplätzen ist jedoch nicht ohne Folgen für die Hochschulforschung geblieben.5) Die zur Grundausstattung komplementäre Förderung durch Drittmittel hat wachsende Bedeutung erlangt. Betrug die Grundausstattung für Forschung und Lehre 1980 noch das Sechsfache der Drittmittel, so war es im Jahre 1990 nur noch das Viereinhalbfache.
Durch Einwerbung von Drittmitteln haben die Hochschulen die Folgen der Unterfinanzierung zwar mildern, nicht aber kompensieren können. Die Hochschulen der alten Länder haben ihr Drittmittelvolumen im Zeitraum 1970 bis 1993 nominal von 630,6 Mill. DM auf 3.355,4 Millionen DM mehr als verfünffacht.6) Neben den Defiziten in der Grundausstattung macht es die wirtschaftliche Lage der privaten Drittmittelgeber schwierig, die Förderung der Hochschulforschung auf der bisherigen Höhe zu halten oder sie weiter zu steigern. Ein zusätzlicher limitierender Faktor bei der Einwerbung von Mitteln für die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses und für die Verbesserung der apparativen Ausstattung besteht darin, daß die Kooperation von Hochschulen und Wirtschaft über gemeinsame Entwicklungsinstitute oder Auftragsforschung vom wirtschaftlichen Umfeld der Hochschule abhängt und nicht nur von Ort zu Ort unterschiedlich, sondern insgesamt unzureichend entwickelt ist.
Das Kräfteverhältnis von universitärer Forschung und Forschung an außeruniversitären Einrichtungen hat sich zunehmend zuungunsten der Universitäten verschoben. Infolge der Auszehrung der Hochschulhaushalte und der Überlast gerät die Ausstattung der Hochschulen im Vergleich zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen seit den 70er Jahren mehr und mehr ins Hintertreffen. Hinzu kommt die Gründung einer großen Zahl neuer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Westdeutschland und nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten in den östlichen Bundesländern. Bei der Gründung neuer oder bei der Umstrukturierung bestehender außeruniversitärer Forschungseinrichtungen werden Entscheidungen zunehmend nicht unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität, sondern nach Prioritätensetzungen entsprechend strategischer Entwicklungsplanung sowie in Anlehnung an politisch vorgegebene Strukturplanungen getroffen. Hinzu kommt, daß sich angesichts der Finanzlage der Länder zunehmend die Tendenz herausbildet, Entscheidungen über die Ansiedlung neuer Forschungseinrichtungen mit großen Investitionen so zu treffen, daß eine Mitfinanzierung des Bundes, vornehmlich in gemeinschaftlich finanzierten Einrichtungen erreicht wird. Damit wird die Konkurrenzfähigkeit der von den Ländern zu finanzierenden Hochschulen gefährdet. Es besteht zunehmend die Gefahr, daß die Hochschulen ihre traditionell tragende Rolle in der Forschungslandschaft nicht mehr wahrnehmen können. Um einer weiteren Auslagerung der Forschung aus den Hochschulen entgegenzuwirken, müssen neue Formen einer - auch institutionellen - Bundesbeteiligung an der Finanzierung von Forschungseinrichtungen der Hochschulen entwickelt werden. Andernfalls führt das Interesse der Länder an der Mitfinanzierung des Bundes stets zur außeruniversitären Organisation der Forschung. Im Rahmen der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und der Bund-Länder-Vereinbarungen zur Forschungsförderung können solche Regelungen getroffen werden.
Qualitätssicherung und Leistungsorientierung konnten sich in vielen Leistungsbereichen auch infolge staatlicher Reglementierung nicht in der notwendigen Weise entwickeln. Gesetzgeber, Regierungen, Ministerialverwaltungen und Rechnungshöfe haben die institutionelle Hochschulautonomie seit Mitte der 60er Jahre durch detaillierte Gesetze, Rechtsverordnungen und bürokratische Kontrollverfahren immer mehr eingeschränkt. Die staatliche Steuerung der Hochschulen war nur selten an Erfolgskriterien orientiert, ging überwiegend von der Fortschreibung der Haushaltsansätze aus und orientierte sich weitgehend an den kameralistischen Grundsätzen der geltenden Haushaltsordnungen. Eine Kontrolle der Effektivität des Ressourceneinsatzes fand nicht oder nur unzureichend statt; Ressourcenschonung wurde nicht belohnt. Eine Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung wird seit einiger Zeit an einigen Hochschulen entwickelt, ist aber noch nicht ausgereift. Auf dem Gebiet des Zulassungsrechts sind die Hochschulen weitgehend durch Entscheidungen des Staates fremdbestimmt. Die überwiegend staatliche Personal- und Planungshoheit, die Zentralisierung von Forschungsmitteln und die mangelnde Transparenz der Verteilungsentscheidungen in den Länderministerien sind weitere Ursachen für Fehlsteuerungen. Aber auch in den Hochschulen war der Wille zu ergebnisorientierter Haushaltsbewirtschaftung nicht hinreichend vorhanden.
Die Hochschulen sind in erheblichem Maße auf starre und komplizierte Verfahrenswege festgelegt und damit in ihren Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten behindert. So können Erlaß, Aufhebung oder Änderung von Hochschulsatzungen, insbesondere von Studien- und Prüfungsordnungen, sowie die Einführung oder Änderung von Studiengängen in den meisten Bundesländern nur im Zusammenwirken zwischen Staat und Hochschule erfolgen. Die Möglichkeiten, eigenständig Lehr- und Forschungsprogramme mit profilbildenden Schwerpunkten zu entwickeln sowie die dazu erforderlichen Entscheidungen selbst zu treffen, sind gering.
Nicht nur die institutionelle Hochschulfinanzierung, sondern auch die individuelle Studienförderung ist seit Jahren unzureichend. Die Finanzierung des Studiums basiert bei der überwiegenden Zahl der Studierenden auf verschiedenen Quellen. Nach der 14. Sozialerhebung7), wurden im Jahre 1994 etwa 3/4 der Studierenden finanziell von den Eltern unterstützt, knapp die Hälfte erhielt - z.T. zusätzlich - unbare Leistungen der Eltern. 2/3 der Studierenden in den alten Ländern und die Hälfte der Studierenden in den neuen Ländern waren zumindest teilweise erwerbstätig. Bundesweit erhielten 1994 26,8 Prozent der Studierenden Zuwendungen unterschiedlicher Höhe auf der Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
Neben der unmittelbaren Förderung der Studierenden aus einkommensschwachen Familien werden alle Studierenden bis zum 27. Lebensjahr über ihre Familien durch die Kinderfreibeträge nach dem Einkommensteuergesetz und durch das Bundeskindergeldgesetz gefördert. Die Förderung über die Familien hängt von der Beteiligung an einer Ausbildung ab. Sie steht aber nicht dem Auszubildenden, sondern den Eltern zu. Insgesamt belaufen sich von Ausbildungsförderung und Familienförderung auf etwa 7,15 Milliarden DM, davon entfallen 2,43 Milliarden DM auf das BAföG. Darüber hinaus sind weitere Tatbestände zu beachten, die mit der Ausbildungsförderung indirekt zusammenhängen, z.B. erhöhte Ortszuschläge für Beamte oder Sonderregelungen in der Krankenversicherung und Anrechnung der Ausbildungszeiten in der Rentenversicherung. Der Umfang dieser Leistungen kann im einzelnen nicht quantifiziert werden. Eine besondere Form der öffentlichen Förderung von Studierenden wird bei den verwaltungsinternen Fachhochschulen praktiziert, deren Studierende sich im Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden und entsprechende Bezüge erhalten.
Insgesamt zeigt die Übersicht über die ausbildungsabhängigen kindbezogenen Vergünstigungen, daß die Leistungen nach dem BAföG nur einen kleinen Teil der insgesamt für die individuelle Förderung des Studiums vorgesehenen Mittel ausmachen. Das mit der Verabchiedung des BAföG Ende der 60er Jahre verbundene Ziel, das Recht auf Bildung für alle zu verwirklichen und "Bildungsreserven" zu mobilisieren8) trat immer stärker in den Hintergrund. Die Mittel für die Ausbildungsförderung nahmen nicht proportional zur politisch gewollten Expansion des Hochschulbereichs zu.
Der Finanzaufwand des Bundes und der Länder nach dem BAföG hat sich im Zeitraum 1980 bis 1994 um ein Drittel reduziert, obwohl infolge der Vereinigung der beiden deutschen Staaten eine größere Zahl von Studierenden auf Ausbildungsförderung angewiesen war. Dies ist eine Folge der Darlehensrückflüsse, sie sich aus der Umstellung von einer anfänglich vollen Zuschußförderung auf eine heute je 50-prozentige Darlehens- und Zuschußförderung ergeben, sowie aus der unzureichenden Anpassung der Bedarfssätze und der Einkommens-Freibeträge. Seit 1992 ist der Nettofinanzaufwand (Aufwand insgesamt abzüglich Darlehensrückflüsse) - trotz steigender Lebenshaltungskosten und wachsender Studierendenzahlen - um ein Viertel gesunken, nachdem er 1991 aufgrund der Vereinigung kurzfristig gestiegen war (Tab. 3).
Der Anteil der nach dem BAföG geförderten Studierenden ist rückläufig. Im Zeitraum 1991 bis 1994 sank die BAföG-Quote in den alten Ländern infolge der Nichtanpassung der BAföG-Bedarfssätze und -Freibeträge von 28,3 Prozent auf 24,2 Prozent, d.h. um knapp ein Siebtel (Abb. 8). In den neuen Ländern sank der Geförderten-Anteil von 88,2 Prozent im Jahre 1991 um mehr als ein Drittel auf 54,8 Prozent im Jahre 1994.

Abb. 8: Anteil der nach dem BAföG geförderten Studierenden in Prozent - alte Länder -
Quelle: 14. Sozialerhebung, s. Fußnote 7
Auch der Umfang der Förderung ist rückläufig. Einem Anstieg der Lebenshaltungskosten im Zeitraum 1971 bis 1993 um 125,4 Prozent steht eine Steigerung des BAföG-Bedarfssatzes für Studierende um 89,3 Prozent gegenüber (Abb.9).

Abb. 9: Entwicklung des Preisindex der Lebenshaltung und des BAföG-Bedarfssatzes 1971 - 1993 (alte Länder)
Quelle: 14. Sozialerhebung ..., vgl. Fußnote 7
Insgesamt hat sich der Anteil des BAföG an der Studienfinanzierung von 25 Prozent im Jahre 1982 auf 13 Prozent im Jahre 1994 vermindert. Dieser Rückgang wurde durch zunehmende Erwerbstätigkeit der Studierenden mit nachteiligen Folgen für das Studienverhalten kompensiert. Der Eigenerwerbsanteil stieg von 19 Prozent im Jahre 1982 auf 28 Prozent im Jahr 1994. Der Finanzierungsanteil der Eltern blieb mit knapp 50 Prozent ebenso konstant wie die sonstigen Einnahmenquellen mit ca 10 Prozent (Abb. 10).

Abb. 10: Anteil der Finanzierungsquellen an den Gesamteinnahmen in Prozent, Normalstudierende, alte Länder
Quelle: 14. Sozialerhebung... vgl. Fußnote 7)
Die Stagnation der Einkommensfreibeträge und des Förderungshöchstsatzes hat immer mehr Familien, auch solche mit geringem Familieneinkommen weitgehend oder vollständig aus der Ausbildungsförderung herausfallen lassen. Aus dem "Mittelstandsloch" ist ein "Förderungsloch auch im Bereich bedürftiger Familien" geworden. Zudem führt das Nebeneinander von Ausbildungsförderung, Kindergeld und steuerlichen Freibeträgen zu einer ungerechten Struktur der ausbildungsbezogenen Transferleistungen. Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen, die keine Ausbildungsförderung beziehen, erhalten eine geringere Förderung als besser verdienende Familien. Insgesamt ist der staatliche Anteil an der individuellen Studienfinanzierung stark gesunken, der durch Erwerbstätigkeit finanzierte Anteil der Studierenden erheblich gestiegen, Anreize zum Ansparen des hohen Finanzbedarfs während eines Studiums bestehen kaum.
H. Die Finanzausstattung im internationalen Vergleich
In international vergleichenden Statistiken wird sichtbar, daß der Hochschulbereich in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich mit anderen hochindustrialisierten Ländern unterfinanziert ist. Während in der Bundesrepublik Deutschland der Anteil der Ausgaben für den Hochschulbereich am Bruttosozialprodukt von 1,3 Prozent Mitte der 70er Jahre auf 0,9 Prozent zu Beginn der 90er Jahre rückläufig war, hat im Ausland - wie die Beispiele Australien, Israel oder Schweden zeigen - die vom Staat gewünschte Bildungsexpansion oftmals zu einem zumindest proportionalen Zuwachs an Mitteln geführt. Bei einem auf das Jahr 1993 bezogenen OECD-Vergleich der Anteile der Gesamtausgaben für den Hochschulbereich (incl. der Förderleistungen für Studierende) am Bruttoinlandsprodukt liegt die Bundesrepublik Deutschland unter 21 betrachteten Staaten auf dem fünftletzten Platz, bei einem Vergleich der Anteile der Bildungsausgaben an den gesamten Staatsausgaben sogar auf dem letzten Platz. Während in den OECD-Ländern durchschnittlich 9326 Dollar je Studierenden und Jahr verausgabt werden, sind es in der Bundesrepublik lediglich 6322 Dollar.9)
A. Weiteres Wachstum des Hochschulsektors
Die Nachfrage nach Studienplätzen wird in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter ansteigen. In den letzten vier Jahren war in Westdeutschland zwar eine leicht rückläufige Tendenz zu verzeichnen, der Rückgang blieb aber hinter der demographischen Entwicklung Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre zurück. Daraus folgt, daß der Trend zu höheren Bildungsabschlüssen nach wie vor anhält. Da die Geburtenziffer in der zweiten Hälfte der 70er Jahre leicht anstieg, ist in absehbarer Zeit auch in den alten Ländern wieder mit steigenden Anfänger- und Studierendenzahlen zu rechnen. In den östlichen Bundesländern steigen die Studienanfängerzahlen infolge der zunehmenden Beteiligung an höherer Bildung seit dem Ende der zentralstaatlichen Planung der früheren DDR (Abb. 11). Die Studienanfängerzahlen werden insgesamt ceteris paribus in der oberen Bandbreite der Übergangsquote bis zum Jahre 2010 um über 25 Prozent ansteigen. Die Zahl der Studierenden im gesamten Bundesgebiet wird deshalb nach den Prognosen der KMK, selbst wenn es zu einer drastischen Verkürzung der Studiendauern kommt, nicht unter den gegenwärtigen Stand von ca. 1,85 Millionen fallen.

Abb. 11: Entwicklung der Studienanfängerzahlen bis zum Jahre 2010
Quelle: Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz, 124, Juni 1993: Prognose der Studienanfänger, Studierenden und Hochschulabsolventen bis 2010
B. Generationswechsel in der Professorenschaft
Parallel zum erneuten Wachstum der Studienanfänger- und Studierendenzahlen wird sich in den nächsten Jahren ein Generationswechsel bei den Professorinnen und Professoren vollziehen. Der rasche Ausbau der Hochschulen in Westdeutschland und der damaligen DDR in den 60er Jahren und der Ausbaustopp in Westdeutschland seit Mitte der 70er Jahre haben zu einer verzerrten Altersstruktur geführt. Deshalb werden in den kommenden 15 Jahren überproportional viele Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, insgesamt etwa drei Viertel des gesamten Bestandes, aus dem Dienst ausscheiden. In diesem Wechsel liegt eine Chance für die Erneuerung der Hochschulen, vor allem für die Besetzung neuer Wissenschaftsfelder und für die Verbesserung der Personalstruktur zugunsten der Nachwuchsförderung, er erfordert jedoch einen erheblichen Mitteleinsatz.
Die rohstoffarme Bundesrepublik ist wie kaum ein anderes Land abhängig vom Export und damit von ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Dies wird sich künftig noch verstärken. Das Auftreten neuer Konkurrenten, z.B. aus Südostasien und neue Niedriglohnländer in Mittel- und Osteuropa, verursachen derzeit schmerzliche Anpassungsprozesse in wichtigen volkswirtschaftlichen Sektoren. Das Forschungspotential ist eine wesentliche Grundlage für die Innovationsfähigkeit und damit für die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
Forschung hat in der Bundesrepublik verschiedene Profile. Sie wird betrieben von der Wirtschaft, den Hochschulen, den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und von ausländischen Institutionen. Der Hochschulforschung kommt aufgrund ihrer einzigartigen Möglichkeiten zur disziplinübergreifenden Arbeit und aufgrund ihrer Unabhängigkeit in diesem Geflecht eine herausragende Rolle zu.
Damit die Hochschulen diese Rolle auch künftig werden einnehmen können, muß der Trend zur außeruniversitären Forschung aufgehalten werden. Den Hochschulen muß eine ausreichende Grundfinanzierung garantiert werden. Sie müssen mit ihrer Ausstattung im Konzert der Forschungseinrichtungen mithalten können, damit von ihnen die geeigneten Impulse für innovative Entwicklungen im Bereich von Produktentwicklung und Herstellung ausgehen können. Dazu gehört zum einen die Einrichtung von Forschungskollegs in den Universitäten i.S. der HRK-Empfehlung "Zur Forschung in den Hochschulen"10), zum anderen, daß die strukturellen Schwächen der Doktorandenförderung in Deutschland durch verstärkte Einrichtung und Förderung von Graduiertenkollegs und Zentren für Doktorandenstudien11) beseitigt werden.
Eine Stärke des deutschen Hochschulsystems besteht darin, daß unterschiedliche, aber gleichwertige Hochschularten mit jeweils eigenständigen Profilen die unterschiedlichen Anforderungen in Forschung, Lehre und Studium in Aufgaben- und Arbeitsteilung erfüllen. Die dem Gebot der Diversifikation Rechnung tragende Differenzierung des Hochschulsystems, insbesondere zwischen Universitäten und Fachhochschulen, hat sich bewährt.
Der Anteil der Fachhochschulen an den insgesamt zur Verfügung stehenden flächenbezogenen Studienplätzen beträgt derzeit 18,5 Prozent, der Anteil der Studienanfänger an Fachhochschulen 27,8 Prozent. Beide Anteile sollten spürbar erhöht werden. Dies entspräche der Nachfrage seitens der Studienbewerber, Studierenden und der Entwicklung des Arbeitsmarktes.
Nach sozialwissenschaftlichen Untersuchungen streben rd. zwei Drittel aller Studierenden eine unmittelbar berufsqualifizierende Hochschulausbildung an. Eine über die allgemeine Berufsbefähigung hinausgehende unmittelbare Berufsqualifizierung wird aber von einem Teil der universitären Studiengänge (z.B. Magisterstudiengänge) nicht gewährleistet. HRK und Wissenschaftsrat haben deshalb einen forcierten Ausbau des Fachhochschulsektors bei Erweiterung des Fächerkanons empfohlen. Die Erweiterung des Fächerspektrums der Fachhochschulen befindet sich jedoch noch in den Anfängen.
Eine angemessene Ausbildung der großen Zahl Studierender und die erforderlichen strukturellen Änderungen sind zwangsläufig mit Folgekosten in personeller, sächlicher und apparativer Hinsicht verbunden.
Im Jahre des Öffnungsbeschlusses waren 64 Prozent aller Studiengänge an Universitäten und 60 Prozent aller Studiengänge an Fachhochschulen zulassungsbeschränkt. Zur Wiederherstellung der Arbeitsbedingungen des Jahres 1977 besteht unter Berücksichtigung der heutigen finanziellen Ausstattung und der für den Hochschulbereich gültigen Planungsparameter ein erheblicher Mehrbedarf. Bund und Länder haben sich im sog. "Eckwertepapier" von Mai 1993 darauf verständigt, diesen in Preisen von 1993 auf mindestens 6 Milliarden DM pro Jahr zu beziffern, davon entfallen etwa 5 Milliarden auf die Länder und eine Milliarde auf den Bund (Anlage).
Demgegenüber hat die HRK bereits im Jahre 1992 das Finanzierungsdefizit bezogen auf 1977 auf 9 Milliarden DM beziffert. Im einzelnen wurden 6,8 Milliarden DM für die alten und 2,2 Milliarden DM für die neuen Länder errechnet. Bei den alten Ländern wurde das Defizit auf 4,4 Milliarden für Personal, auf eine Milliarde DM für Sachmittel und auf 1,4 Milliarden DM für den Hochschulbau beziffert12).
Diese Beträge umreißen jedoch nur das damals bereits vorhandene Defizit. Der zusätzliche Bedarf, der sich aus einer weiteren Expansion des Hochschulbereichs, den wachsenden Anforderungen an die Forschung und dem bevorstehenden Generationswechsel ergibt, ist damit noch in keiner Weise erfaßt. Die staatliche Seite hat bisher aus der Bedarfsermittlung keinerlei Konsequenzen gezogen.
IV. Beseitigung des Finanzierungsdefizites
A. Die Notwendigkeit der Beseitigung
Daß ein Land wie die Bundesrepublik Deutschland ein Hochschulsystem der jetzigen Größe braucht, ist weitgehend unumstritten. Die ökonomische und soziale Zukunft ist entscheidend von Bildung und Ausbildung, Forschung und Entwicklung abhängig. Deren Intensität und Qualität werden die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit Deutschlands und das Potential für die Lösung von Gegenwarts- und Zukunftsproblemen wesentlich bestimmen. Die Hochschulen müssen die Bedürfnisse und grundlegenden Fragen des Gemeinwesens, das sie trägt und alimentiert, aufgreifen und zu ihrer Lösung beitragen.
Die Hochschulforschung muß in die Lage versetzt werden, die damit verbundene Herausforderung durch die Entwicklung neuer Schwerpunkte, durch Ausbau der Trans- und Interdisziplinarität und durch Wiederherstellung der Drittmittelfähigkeit anzunehmen.
Die Studierenden müssen eine Ausbildung erhalten, die sie auf einem zunehmend global ausgerichteten Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig macht.
Diese Einsichten haben in vergleichbaren Industriestaaten längst zu entsprechenden bildungspolitischen Maßnahmen geführt. So ist in Japan dem Hochschulbereich bei der Verteilung öffentlicher Mittel Priorität eingeräumt worden und das Hochschulbudget um 15 Prozent p.a. gesteigert worden. In Australien wurde die Expansion des tertiären Bereichs bei gleichbleibendem Hochschulbudget durch eine Beteiligung der Studierenden bzw. der Absolventen an den Kosten der Ausbildung ermöglicht.
Doch nicht allein das Bedarfsargument begründet die Notwendigkeit, möglichst vielen Studienberechtigten ein Studium zu ermöglichen. Das Recht auf Bildung und die Verwirklichung der sozialen Chancengleichheit, die in der Vergangenheit bestimmend für die Entwicklung des Hochschulbereichs waren, haben unverändert Bedeutung. Bildung und Ausbildung sind ein Wert an sich und beeinflussen spürbar die Lebensqualität. Die individuellen Berufs- und Lebenschancen stehen in enger Korrelation zum Niveau des Ausbildungsabschlusses. Darüber hinaus ist es für einen demokratischen Staat von hoher, wenn nicht existentieller Bedeutung, eine große Zahl "aufgeklärter" und gut gebildeter Bürger zu haben. Insofern muß die Möglichkeit des Hochschulstudiums möglichst breiten Schichten der Bevölkerung unabhängig von Herkommen und Einkommen eröffnet werden und bleiben.
B. Die Verantwortung von Bund und Ländern
Aufgrund der Kulturhoheit der Länder und der damit verbundenen Verantwortung für die Hochschulen ist es Aufgabe der Länder, den Hochschulen eine angemessene Grundfinanzierung zu sichern. Dies bedeutet, daß sie entsprechend den eigenen Berechnungen im Eckwertepapier zusätzlich mindesten 5 Milliarden DM p.a. aufbringen müssen. Der Bund seinerseits muß durch seine Beteiligung am Hochschulbau dazu beitragen, daß die Einheitlichkeit der Grundversorgung der Hochschulen in den verschiedenen Bundesländern gewährleistet wird. Auch muß er durch einen angemessenen Beitrag zur Forschungsförderung dafür sorgen, daß die Bundesrepublik auf dem Gebiet von FuE international konkurrenzfähig bleibt. Bund und Länder werden ihrer Finanzverantwortung für den Hochschulbereich nur genügen können, wenn die Politik bereit ist, das in Sonntagsreden vielfach abgelegte Bekenntnis zur Bedeutung von Qualität in Forschung und Lehre in eine Neuordnung der finanzpolitischen Prioritäten umzusetzen.
C. Die Verantwortung der Hochschulen
1. Effizienzsteigerung durch Wettbewerb
Die gegenwärtige ökonomische und finanzwirtschaftliche Situation ist gekennzeichnet durch Personalabbau bei Bund und Ländern, durch Rationalisierung, verschärftes Kosten/Nutzen-Denken und Entlassungen in der Wirtschaft und durch die Diskussion über den Umbau des Sozialsystems. Die ebenso wie die Hochschulen unter einem verstärkten Rechtfertigungsdruck stehenden Parlamente und Ministerien der Länder gehen dazu über, die Verteilung der Haushaltsmittel auf die Hochschulen nach der Öffentlichkeit vermittelbaren Leistungskriterien vorzunehmen. Der Wettbewerb des Hochschulbereichs mit anderen Politikbereichen um knappe staatliche Mittel wird immer härter. Die Hochschulen müssen sich mit dem Vorurteil auseinandersetzen, den Finanzzuweisungen an den Hochschulbereich stünden keine angemessenen Leistungen gegenüber. Zusätzliche Mittel führten nicht zu meßbaren Erfolgen. Der Rechtfertigungsdruck, der dadurch verursacht auf den Hochschulen lastet, wächst. Ihnen wird die Bereitschaft abverlangt, über die Notwendigkeit des Umfangs und über den Einsatz und den Nutzen der ihnen zugewandten Mittel Rechenschaft abzulegen.
Die Hochschulen müssen die Nutzung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel optimieren. Zwar haben die Hochschulen aufgrund der einschneidenden Konzentrationsmaßnahmen, durch den Abzug von Stellen und faktische Mittelkürzungen bereits in der VergangenheitEffizienzreserven mobilisiert. Es ist jedoch davon auszugehen, daß es infolge der bis heute durch den Staat mit Hilfe von Normen und Erlassen erfolgenden Steuerung der Hochschulen im Bereich der Finanzen, des Personals und der Planung und wegen unzureichend entwickelter Anreiz- und Steuerungsmechanismen in den Hochschulen zu Fehlallokationen von Ressourcen im Hochschulsystem insgesamt und in einzelnen Hochschulen kommt.
Der Weg zur Optimierung der Nutzung der bereitgestellten Ressourcen führt über die Einführung von Elementen des Wettbewerbs in das Hochschulsystem. Um auf diese Weise Qualität zu sichern und Leistung zu steigern, ist es notwendig, einen Leistungsvergleich zu ermöglichen. Dazu ist es erforderlich, Transparenz zu schaffen und Kriterien und Verfahren der Leistungsbewertung zu entwickeln und noch stärker, als in der Vergangenheit schon geschehen, einzuführen13).
Qualitätsgesichtspunkte hatten immer schon entscheidende Bedeutung in Berufungsverfahren und in der Forschungsförderung. Auch die Sicherung der Qualität der Lehre ist als Aufgabe anerkannt.14) An vielen Hochschulen sind in den vergangenen Jahren Ansätze zu einer umfassenden Qualitätsentwicklung erprobt und verwirklicht worden. Diese müssen gestärkt und ausgeweitet werden.
2. Erweiterung institutioneller Autonomie
Qualitätsentwicklung und Leistungssteigerung durch Wettbewerb und Kooperation sind abhängig davon, daß die Hochschule der Zukunft sowohl ihre institutionelle Autonomie in allen akademischen Angelegenheiten zurückgewinnt als auch auf den Feldern mehr Selbststeuerungsmöglichkeiten erhält, die bisher dem Zugriff des Staates unterliegen.
2.1 Beschränkung des Staates auf Globalsteuerung
Der Staat sollte sich auf eine Globalsteuerung beschränken und die Ziele der Hochschulentwicklung mit den Hochschulen partnerschaftlich vereinbaren. Er sollte Planungssicherheit und verläßliche Rahmenbedingungen garantieren. Die Mittelausstattung und -vergabe ist auf der Grundlage objektiver Bedarfsermittlungen an den Zielen und am Erfolg der auf sie gerichteten Maßnahmen zu orientieren. Wie in vielen westeuropäischen Ländern geht es um
2.2 Neuordnung des Hochschuldienstrechts
Es ist eine den besonderen Erfordernissen eines wettbewerbsorientierten Hochschulsystems entsprechende Modifizierung des Besoldungs- und Tarifrechts erforderlich. Dazu gehören die Schaffung von hinreichend attraktiven Professuren auf Zeit, die Einrichtung von Teilzeitprofessuren und die Einführung von Anreizen und Sanktionen auf der Grundlage verläßlicher Maßstäbe der Leistungsbeurteilung. Die Vergütung sollte sich aus einem Grundbetrag und flexiblen Funktions- und Leistungszuschlägen zusammensetzen. Besondere Leistungen in Forschung und Lehre sollten bei der Gewährung von Forschungsfreisemestern und bei Bleibeverhandlungen berücksichtigt werden15). Falls dies nicht in absehbarer Zeit im Rahmen des allgemeinen öffentlichen Dienstrechts realisierbar erscheint, ist die Einführung eines speziellen Dienstrechts für den Hochschul- und Wissenschafsbereich zu prüfen und in die Wege zu leiten.
Eine in ihrem Finanzgebaren flexible Hochschule benötigt darüber hinaus einen eigenen Vermögenshaushalt und ein vorausschauendes Liegenschaftsmanagement. Hier sind in anderen Staaten richtungsweisende Lösungen entwickelt worden. So wurde in den Niederlanden den Fachhochschulen das gesamte Grundvermögen zur selbständigen Verwaltung und Bewirtschaftung übertragen. In Australien trat an die Stelle eines Antragsverfahrens für Hochschulbauten eine jährliche Zuweisung von Investitionsmitteln, die sich an den Studierendenzahlen orientiert. Dort sind die Hochschulen also selbst zuständig für die langfristige Planung ihrer Bauten. Da ihnen Grund und Boden gehören, sind sie auch kreditfähig.
2.4 Leistungs- und belastungsorientierte Finanzierung
Während die Grundausstattung der Hochschulen sich mittelfristig an empirisch ermittelten Durchschnittskosten orientieren sollte, muß die Ergänzungsausstattung der Hochschulen mit Räumen, Personal, Sach- und Investitionsmitteln und deren hochschulinterne Zuweisung nach der nachgewiesenen Leistung in Forschung, Lehre, Nachwuchsausbildung und wissenschaftlicher Weiterbildung bemessen werden. Die hierzu bisher entwickelten Modelle sind weiter zu erproben und zu verbessern.16)
2.5 Hochschule als Forschungsförderer
Die Hochschulen müssen sich stärker als in der Vergangenheit nicht nur als Forschungsträger, sondern als Forschungsförderungsinstitution verstehen und zu entsprechendem Handeln kommen. Dazu ist ein qualitätsorientiertes Bewertungs- und Entscheidungsverfahren erforderlich, das von gruppen- und fachbestimmten Interessen unabhängig und auch mit Hilfe externen Sachverstandes in der Lage ist, profilbildende Stärken in eigener Verantwortung zu fördern, und Personal, Sachmittel und Räume befristet zuzuweisen.17)
3. Abstimmung der Angebote benachbarter Hochschulen
In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein dichtes Netz von Hochschulen. Die Universitätsgründungen der 60er und 70er Jahre waren häufig ebenso wie die Gründung von Fachhochschulen, vor allem regionalpolitisch gewollt. Das ökonomische und innovative Potential von Hochschulen sollte wirtschaftsfördernde Effekte haben. Diese Aufgaben haben die Hochschulen neben ihrer Profilbildung in der Wissenschaft erfüllt. Da der Zuspruch zu einer jungen Hochschule auch von der Breite des Fächerangebots abhängt, kam es jedoch teilweise auch dann zur Ansiedlung gleicher Fächer oder Studiengänge an benachbarten Standorten, wenn dabei kritische Mindestgrößen von Hochschulen und Fachbereichen und eine konkurrenzfähige Ausstattung der Fächer nicht erreicht werden konnte.
In den vergangenen Jahren wurden bereits in verschiedenen Hochschulregionen Schritte unternommen, die zur Vernetzung des Angebots benachbarter Hochschulen in der Lehre (z.B. Heidelberg/Mannheim, Berlin, Halle/Leipzig/Jena) und zur Bildung hochschulübergreifender interdisziplinärer Zentren oder Forschungsverbünde geführt haben. Derartige Bemühungen müssen weiter verstärkt und auf Maßnahmen zur Koordination und Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg ausgeweitet werden. Angestrebt werden sollte auch, landesweite Planungen und Empfehlungen z.B. von Hochschulstrukturkommissionen oder Beiräten in die politische Praxis umzusetzen.
Zur effizienteren Gestaltung des Hochschulbaus sollten die von der HRK in ihrer Entschließung "Zur Beschleunigung und kostengünstigen Errichtung von Hochschulbauten" vom November 1990 und in ihrem gleichnamigen Symposium im Februar 1992 erarbeiteten Vorschläge aufgegriffen werden.18) Sie sehen vor:
Bei Großprojekten sollte die staatliche Bauverwaltung der Konkurrenz privater Ingenieurbüros und Architekten ausgesetzt werden; kleinere Projekte sollten in Eigenverantwortung der Hochschulen durchgeführt werden können.
Darüberhinaus ist es erforderlich, durch eine Novelle des Hochschulbauförderungsgesetzes Baumaßnahmen zwischen 0,5 und und 3 Millionen DM aus der Gemeinschaftsfinanzierung herauszunehmen und die Gemeinschaftsaufgabe auf große Investitionen zu beschränken. Erforderlich dafür ist, daß eine finanzielle zweckgebundene Kompensation der zusätzlichen Belastung der Länder durch den Bund erfolgt, damit die Anhebung der Bagatellgrenzen nicht zu Lasten der Hochschulen geht.
Das Studium in den westlichen Ländern der Bundesrepublik ist im internationalen Vergleich lang. Die durchschnittliche Studiendauer betrug im Jahre 1991 an Universitäten bis zum Diplom/Magister-Abschluß knapp 12,8 Semester, bis zum Staatsexamen (außer Lehramt) 12,6 Semester, bis zur Prüfung für das Lehramt an Gymnasien 14,2 Semester. An Fachhochschulen dauert das Studium bis zum Diplom 8,4 Semester (1992).
Verläßliche Zeitreihen über die Entwicklung der durchschnittlichen Fachstudiendauer liegen nicht vor. Vieles deutet jedoch darauf hin, daß die Verweilzeit im Hochschulbereich auch weiterhin steigende Tendenz aufweist. Dies ist auch die Folge einer zunehmenden Zahl von Teilzeitstudierenden, die neben ihrem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Die Studienabbruchquote an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen hat steigende Tendenz. Sie betrug im Jahre 1993 etwa 30 Prozent (Abb. 12). Sie ist in den letzten Jahren ebenso gestiegen wie der Anteil vorzeitig aufgelöster, also abgebrochener Ausbildungsverträge im dualen System, der rund 25 Prozent beträgt. Der Studienabbruch erfolgt aus sehr unterschiedlichen Gründen. Er ist u.a. ein Element der internen Selektivität des Hochschulbereichs. Selbst ausländische Hochschulsysteme mit stark selektivem Hochschulzugang weisen einen erheblichen Anteil von Studienabbrechern auf. Zudem haben Studienabbrecher selten Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Problematisch ist deshalb weniger die Tatsache des Studienabbruchs selbst als der Zeitpunkt, zu dem die Hochschule verlassen wird. In Deutschland beträgt die durchschnittliche Verweilzeit bis zum Verlassen der Hochschule infolge Studienabbruchs 5,2 Fachsemester19).

Abb. 12: Entwicklung der Studienabbruchquoten an deutschen Hochschulen im Zeitraum 1974 - 1993
Quellen: Hochschul-Informations-System (HIS); Ergebnisspiegel 1993, Hannover 1993 und Levin, K.u.a.,a.a.O.
Ähnliche Probleme sind beim Studienfachwechsel gegeben. Der Anteil der Universitätsabsolventen, die im Verlaufe ihres Studiums das Fach gewechselt haben, beläuft sich auf ca. 17 - 20 Prozent, der der Fachhochschulabsolventen auf 9 Prozent. Aber nur etwa die Hälfte der Wechsel ist bis zum Ende des zweiten Semesters vollzogen.
Die Ursachen für die unbefriedigende Entwicklung des Studierverhaltens sind vielfältig:
V. Möglichkeiten der Einbeziehung der Mittel Privater in die Finanzierung des Hochschulsystems
Eine Einbeziehung der Mittel Privater in die Finanzierung des Hochschulsystems läßt sich grundsätzlich auf verschiedene Weisen erreichen: durch Einbeziehung von Drittmitteln oder Spenden, durch Einnahmen aus Stiftungen, durch Mobilisierung privaten Kapitals für Anlageinvestitionen, durch die Vermarktung von wissenschaftlichen und anderen Dienstleistungen der Hochschule sowie durch eine finanzielle Beteiligung der Studierenden an den Kosten des Studiums.
Die Einwerbung von privaten Drittmitteln für Forschungszwecke hat Tradition im deutschen Hochschulwesen, doch bleibt das Aufkommen letztlich begrenzt. Die jährlichen Einnahmen aus privater Forschungsförderung oder privaten Forschungsaufträgen belaufen sich gegenwärtig auf ca. eine halbe Milliarde DM. Eine wesentliche Ausweitung scheitert u.a. an den geltenden stiftungs- und steuerrechtlichen Regelungen.
A. Stiftungen, Hochschulsponsoring, Mäzenatentum
Im Ausland ist eine Neuordnung der Hochschulfinanzierung zum Teil in der Form vollzogen worden, daß einzelne Hochschulen vom Staat mit einem Stiftungsvermögen ausgestattet worden sind, aus dessen Erträgen fortan der Betrieb der Hochschule bestritten wird. Ein derartiges Vorgehen wäre in Einzelfällen auch in Deutschland im Zusammenhang mit einer Privatisierung öffentlichen Vermögens denkbar. Eine Stiftungslösung führt vorübergehend zu einer stärkeren Inanspruchnahme des Staates, um ihn langfristig zu entlasten. Dabei kann ein Teil des Stiftungsvermögens bzw. dessen Aufstockung aus privaten Quellen finanziert werden.
An einigen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland laufen Bemühungen, nach amerikanischem Vorbild private Sponsoren zu gewinnen, die sich an der Finanzierung von Lehre und Forschung beteiligen sollen. Entsprechend dem Beispiel anderer Staaten, vor allem der USA, sollten die Kontakte zu den ehemaligen Studierenden der Hochschule gepflegt werden, um die Spenden- und Förderbereitschaft zu steigern. Wesentliche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Schaffung steuerlicher Anreize zu.
Private Finanzierung der Hochschulen durch Stiftungen und Spenden könnte sich auch erfolgreich durchsetzen, wenn durch Änderungen des Steuerrechts Erblasser oder Erben verstärkt Anreize erhielten, Hochschulen oder gemeinnützige Stiftungen finanziell zu unterstützen. Sie werden bereits heute von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie ein Vermögen zum Zweck der Förderung der Wissenschaft stiften, und behalten gleichzeitig die Möglichkeit, Erträge aus dem Stiftungsvermögen zu entnehmen. Die Propagierung dieser Möglichkeiten sowie weitere Erleichtungen würden im Hinblick auf den Umfang der im nächsten Jahrzehnt vererbten Privatvermögen in größerem Umfang eine Finanzierung aus privaten Quellen ermöglichen. Aus den Erträgen des angesammelten Stiftungsvermögens könnten zusätzliche Personalstellen und Geräte sowie laufende Ausgaben finanziert werden. Der Erfolg dieses Ansatzes hängt zum einen davon ab, daß der Staat seinen finanziellen Verpflichtungen zur Grundfinanzierung unverändert nachkommt, zum anderen ist er wesentlich von der Gestaltung des steuerrechtlichen Rahmens abhängig. Zur Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaft hat die HRK in ihrer Empfehlung "Zur Forschung in den Hochschulen" 21) Hinweise zur Sicherung der Unabhängigkeit der Hochschulen gegeben, die bei solchen Finanzierungsverfahren beachtet werden müssen.
B. Einnahmen aus Dienstleistungen und Weiterbildung
Eine denkbare Ergänzung zur staatlichen Finanzierung der Grundausstattung sind Einkünfte aus Entgelten für Dienstleistungen. Neben dem Aspekt der Einkommensgenerierung hat die Finanzierung aus Dienstleistungen den ordnungspolitischen Vorteil, daß Hochschulen auf dem Dienstleistungsmarkt in einen Preis- und Qualitätswettbewerb eintreten und mit dem Dienstleistungsangebot in Lehre und Forschung zugleich wirtschafts- und gesellschaftspolitische Aufgaben, z.B. im Bereich des Technologietransfers oder der wissenschaftlichen Weiterbildung, erfüllen. Der mögliche Autonomiegewinn durch Einnahmen aus dem Verkauf von Dienstleistungen würde allerdings mit einer erhöhten Abhängigkeit von kurzfristigen Nachfrageschwankungen erkauft. Mit Forschung und Lehre zusammenhängende Dienstleistungen gehören nach § 2 Abs.3 und 9, sowie § 22 HRG und den Aufgabenkatalogen in den Ländergesetzen zu den sog. Annexaufgaben, die neben der Lehre und Forschung wahrgenommen werden. Grundsätzlich sollten die Hochschulen zum Schutz ihrer Primäraufgaben Dienstleistungen nur im Rahmen ihrer allgemeinen Aufgabenstellung und nur dann ausführen, wenn dadurch die primären Aufgaben nicht beeinträchtigt werden (so explizit für die Drittmittelforschung § 25 Abs. 2 HRG).
Heute stellt die Auftragsforschung die wichtigste Einnahmequelle dar. Ihr Finanzierungsanteil ist vor allem in den Technischen Universitäten bis zu einem Anteil von 10 Prozent der Gesamtfinanzierung gewachsen. Im allgemeinen werden durch Forschungsverträge nur die direkten Projektkosten, nicht aber die indirekten bzw. allgemeinen Infrastrukturkosten (overhead) gedeckt. Die Grundfinanzierung muß deshalb anderweitig gesichert sein. Dies rechtfertigt sich aus dem Ziel, mit Hilfe von Forschungsverträgen den Technologietransfer in die Wirtschaft zu fördern, die Hochschulen auf dem Markt für Forschung und Entwicklung zu etablieren und die Möglichkeiten zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu erweitern.
Allerdings darf das Potential zusätzlicher Einnahmen aus der Auftragsforschung nicht überschätzt werden, da die Ausgaben der Unternehmen für Forschungsverträge in den letzten Jahren stagnieren. Eine Besteuerung der Auftragsforschung mit Umsatz- und Körperschaftssteuer - wie von den Finanzbehörden immer wieder angestrebt - wird wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands die Staatseinnahmen nicht erhöhen, die Forschungsbudgets der Hochschulen jedoch reduzieren. Drittmittelforschung der Hochschulen sollte daher als Teil ihrer hoheitlichen Tätigkeit auch in Zukunft steuerfrei bleiben.
Anders als bei der Auftragsforschung sind die Einnahmen der Hochschulen aus ihrer Tätigkeit in der Weiterbildung gering. Weiterbildung wird durch restriktive besoldungs- und haushaltsrechtliche Vorschriften in den privaten Markt gedrängt, in dem Hochschullehrer in erheblichem Maße tätig sind. Haupthindernisse sind das Verbot der Verwendung von Einnahmen zur persönlichen Vergütung bei gleichzeitiger Beschränkung einer anderweitigen Verwendung der Erlöse. Den Hochschulen gehen dadurch wichtige Einnahmen verloren. Ohne eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen und ohne den Aufbau einer effizienten Organisation für die Planung und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen kann der Anteil der Hochschulen an der Weiterbildung nicht wesentlich erhöht werden. Die HRK hat hierzu u.a. vorgeschlagen, Regelungen zu treffen, die den Hochschulen die Verfügung über vereinnahmte Weiterbildungsgebühren gestatten und Gestaltungsfreiraum für Honorarzahlungen einräumen, insbesondere,
Eine weitere Einnahmequelle bilden Untersuchungsaufträge, die außerhalb der Medizin, vor allem in Instituten für Materialprüfung und Analyselabors, durchgeführt werden. Der besondere Auftrag solcher Einrichtungen läßt sich innerhalb der bestehenden Organisationseinheiten nur schwer mit dem Primärauftrag der Hochschulen in Forschung und Lehre in Einklang bringen und erfordert eine spezifische Personalstruktur. Diese Aufgaben sollten deshalb Einrichtungen übertragen werden, die der Hochschule angegliedert sind. Auch bei dieser Konstruktion können über Nutzungsverträge Finanzierungsbeiträge für die laufenden und investiven Kosten der Hochschule erbracht werden.
In den angelsächsischen Ländern werden Räume und Versorgungsbetriebe vor allem außerhalb der Vorlesungszeiten für Tagungen und Weiterbildungsveranstaltungen von Firmen oder für touristische Zwecke kommerziell genutzt. In der Bundesrepublik werden die Mensen von den selbständigen Studentenwerken bewirtschaftet. Zudem verhindern Verwaltungsvorschriften die Überlassung von Räumen für kommerzielle Zwecke; Einnahmen aus Vermietungen gehen i.d.R. in die allgemeinen Deckungsmittel des Landeshaushaltes ein. Der Umfang freier Valenzen bei Räumen darf allerdings wegen der zunehmenden Verlagerung von Prüfungen und Kursen in die vorlesungsfreie Zeit nicht überschätzt werden. Dennoch empfiehlt es sich, die Hindernisse für eine kommerzielle Nutzung der Räume zu beseitigen und Einnahmen aus kommerzieller Vermietung der Hochschule zu überlassen.
C. Kapitalmarkt, private Anleger
Die Durchsetzung alternativer Finanzierungsformen für den Hochschulbau und den Erwerb von Großgeräten, wie Anlagenleasing und freie Kapitalmarktfinanzierung, wurde bisher wegen fehlender Mitfinanzierung und Ablehnung dieser Verfahren durch den Bund verhindert. Eine Möglichkeit der Verbesserung der Situation auf dem Gebiet des Hochschulbaus ist die Kreditierung langfristiger Investitionen durch private Anleger.
In Bereichen, in denen die Hochschulen Einnahmen erzielen (Klinische Medizin, Drittmittelforschung) sollte die Anlagenfinanzierung (Gebäude und Geräte) über den Kapitalmarkt, insbesondere durch Ausgabe von Schuldverschreibungen, ermöglicht werden. Dies entspricht der Praxis in den angelsächsischen Ländern. In Großbritannien und den USA sind die Hochschulen befugt, Schuldverschreibungen auszugeben, die durch staatliche Bürgschaften gesichert werden und sich über einen Zeitraum von 20 Jahren amortisieren. Die Refinanzierung erfolgt aus dem Haushalt, insbesondere aus den Einnahmen der Hochschulen. Die höheren Aufwendungen der langfristigen Finanzierung werden durch kurzfristige Verfügbarkeit von Gebäuden und Geräten sowie Rationalisierungsvorteile und Einnahmen kompensiert, die die Hochschulen ohne die Anlageninvestition nicht erzielen könnten. Insoweit lassen sich die Ziele der Verbesserung der Einnahmesituation und der Steigerung der Effizienz verbinden.
D. Beteiligung der Studierenden an den Kosten des Studiums
Die Leistungen des Hochschulbereichs - also vornehmlich Lehre und Forschung - werden volkswirtschaftlich unterschiedlich bewertet. Der Nutzen der an den Hochschulen primär betriebenen Grundlagenforschung läßt sich nicht individuell zurechnen. Er kommt der Gesellschaft insgesamt zu gute. Eigenständige Hochschulforschung ist daher ein rein öffentliches Gut und vom Staat zu finanzieren.
Anders verhält es sich mit der Hochschullehre. Bildung ist eine wichtige Bedingung für das Funktionieren des demokratischen Staates. Sie erhöht in einer Volkswirtschaft die wirtschaftliche und soziale Wohlfahrt für alle in ihr lebenden Menschen ebenso wie die kulturelle Lebensqualität. Sie ist insoweit ein öffentliches Gut. Andererseits erleichtert Bildung häufig die Erringung von Einkommensvorteilen. In der Wirtschaftstheorie wird daher die Auffassung vertreten, daß Hochschulbildung in ihrem heutigen Umfang mehr und mehr den Charakter des "öffentlichen Gutes" verloren hat, da die Nachfrage nach einer Hochschulausbildung als Teil privater Zukunftsvorsorge eine solche Eigendynamik entwickelt habe, daß sie einer generellen Stützung durch den Staat nicht mehr bedürfe23).
Vor diesem Hintergrund wird in der Öffentlichkeit die Beteiligung der Nutzer an den Kosten der Hochschulausbildung diskutiert. Es gehört zur politischen Verantwortung der Länder und des Bundes, darüber zu entscheiden. Die Hochschulen sehen sich jedoch in der Pflicht, die dazu entscheidenden Argumente vorzutragen und abzuwägen. In dieser Diskussion sind die Steuerungs- und Verteilungswirkungen von Studiengebühren sowie ihre bildungspolitischen Konsequenzen zu bedenken.
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile, Wirkungen und Konsequenzen von Studiengebühren lehnt das Plenum der HRK die Einführung von Studiengebühren ab. Es hält Studiengebühren unter den gegenwärtigen Bedingungen für nicht geeignet, zur Behebung der gravierenden Unterfinanzierung der Hochschulen beizutragen. Sie würden vielmehr negative Folgen für die soziale Gerechtigkeit und den Generationenvertrag haben. Darüber hinaus ist zu befürchten, daß Einnahmen aus Studiengebühren zum Anlaß genommen würden, die staatliche Finanzierung der Hochschulen weiter zu kürzen.
Es gehört zu den sozialen Errungenschaften der Bundesrepublik, daß qualifizierte junge Menschen ohne Rücksicht auf Herkommen und Einkommen der Eltern gleiche Chancen haben sollen, ein Studium zu absolvieren. Dies hat der Staat durch seine Verantwortung zur Finanzierung der Hochschulen zu gewährleisten.
Eine Gesamtbetrachtung der Probleme ergibt einen untrennbaren Zusammenhang zwischen individuellen Beiträgen von Studierenden zur institutionellen Hochschulfinanzierung und staatlicher Beteiligung an der individuellen Studienfinanzierung. Ohne eine sozial gerechte und in den Transferwirkungen insgesamt abgestimmte grundlegende Neuordnung des Gesamtsystems staatlicher Beteiligung an der individuellen Studienfinanzierung ist eine Beteiligung der Studierenden an den institutionellen Kosten des Hochschulsystems bildungs- und verteilungspolitisch nicht zu vertreten.
VI. Elemente einer künftigen Finanzierung der Hochschulen
Wie oben dargelegt, besteht zur Wiederherstellung der Arbeitsbedingungen des Jahres 1977, als Bund, Länder und Hochschulen sich auf den Öffnungsbeschluß verständigten, unter Berücksichtigung der heutigen finanziellen Ausstattung und der für den Hochschulbereich gültigen Planungsparameter ein erheblicher finanzieller Mehrbedarf. Um eine angemessene Finanzierung des Hochschulbereichs für die Zukunft sicherzustellen, muß das gegenwärtige System der Hochschulfinanzierung revidiert werden. An seiner Stelle sollte nach dem Vorbild anderer europäischer Staaten, wie z.B. die Niederlande, Dänemark, Schweden oder Großbritannien 25) eine formelgebundene Finanzierung der Hochschulen treten. Auf diese Weise wird Transparenz und Berechenbarkeit und damit Planungssicherheit für die Hochschulen geschaffen.
A. Formelgebundene Finanzierung der Hochschulen durch den Staat
Die Finanzierung der Hochschulen muß sich auf der Grundlage einer Kostenermittlung an den quantitativen und qualitativen Aufgaben der Hochschulen orientieren. Dabei sind in verstärktem Umfang Elemente des Wettbewerbs und der Leistungsorientierung in das System zu integrieren. Dies muß sowohl für die dem Hochschulbereich insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel als auch für die Zuwendung an die einzelne Hochschule und die Verteilung der Mittel innerhalb der Hochschule gelten.
Im Rahmen einer formelgebundenen Mittelzuweisung müssen folgende Aufgabenbereiche bedient werden:
Für eine (prozentuale) Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Aufgabenbereiche der Hochschulen besteht keine allseits akzeptierte Formel. Tatsächliche Kostenerhebungen liegen für einige Hochschulen vor, sie müssen jedoch unter Einbeziehung internationaler Standards auf eine breite empirische Basis gestellt werden.
Eine Finanzierungsformel sollte folgenden Ansätze aufnehmen:
B. Individuelle Studienförderung
Die individuelle Studienförderung muß grundlegend neugestaltet werden, damit sie ihrem urprünglichen Ziel, möglichst vielen jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ein Studium zu ermöglichen, wieder genügen kann. Die HRK wiederholt ihre Empfehlung vom Oktober 1995, in einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern, Sozialpartnern, Studierenden, DSW und HRK gemeinsam Vorschläge zu einer grundlegenden Neuregelung des BAföG zu entwickeln. Dabei sollten folgende Eckwerte beachtet werden:
C. Heranziehung privater Mittel zur institutionellen Hochschulfinanzierung
Hochschulen haben eine Verantwortung für die Konkurrenzfähigkeit ihrer Absolventen und Absolventinnen auf einem sich zunehmend global ausrichtenden Arbeitsmarkt.
Hochschulen haben auch weiter und wieder zunehmend ihrer Verantwortung in der Forschung zu genügen.
Die an öffentlich finanzierten Hochschulen erworbene Ausbildung hat nicht nur gemeinnützige Effekte, sondern kann auch zu einer späteren Privilegierung der Absolventinnen und Absolventen in Einkommen und Lebensstandard führen.
Alle Anstrengungen der Hochschulen durch wettbewerbsorientierte und effizienzfördernde Maßnahmen der Studienstrukturreform, der Profilbildung, der Ablauf- und Aufbauorganisation werden nicht ausreichen, das staatliche Unterlassen zu kompensieren.
Eine an den vorhandenen Ressourcen ausgerichtete, auf der Basis von Kosten pro Student berechnete Verschärfung des numerus clausus entspricht nicht den Erfordernissen eines modernen konkurrenzfähigen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsstaates.
Ohne zusätzliche Finanzierung erscheinen ein weitergehender Verlust der Qualität von Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen im Verhältnis zum Ausland und zu außeruniversitären Einrichtungen in der Bundesrepublik unabwendbar und der Verfall des Hochschulsystems in Deutschland unentrinnbar.
Auch wenn in den nächsten Jahren
ist es geboten, künftig in größerem Umfang als bisher privates Vermögen und Kapital für Wissenschaft und Bildung im Hochschulbereich zu erschließen. Dazu ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die private Beteiligung an der Hochschulfinanzierung erforderlich.
Insbesondere sind die Voraussetzungen zu verbessern für private Leistungen wie z.B.:
Weiter sind in diesem Zusammenhang studentische Beiträge im Rahmen einer sozial ausgewogenen Neuordnung der Studienfinanzierung zu bedenken.
Die Erschließung zusätzlicher privater Mittel für die Hochschulen darf nicht dazu führen, daß die staatliche Finanzierung weiter eingeschränkt wird.
1) Statistisches Bundesamt; Fachserie 11, Reihe 4.5, Finanzen der Hochschulen 1993, Wiesbaden 1995
2) "Die Regierungschefs von Bund und Ländern halten das vom Planungsausschuß für den Hochschulausbau beschlossene langfristige Ausbauziel von insgesamt 850.000 Studienplätzen für angemessen. Für eine Übergangszeit bis etwa 1990, solange die geburtenstarken Jahrgänge verstärkt Studienmöglichkeiten nachfragen, müssen unter Berücksichtigung der Rechtslage darüberhinaus weitere Ausbildungskapauitäten (Überlastquote) bereitgestellt werden."
3) Vgl. zur Lage der neuen Länder: HRK: Zur Forschung in den Hochschulen der neuen Länder, Bonn 1994 (=Dokumente zur Hochschulreform 97/1994)
4) Wissenschaftsrat; Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu den Perspektiven der Hochschulen in den 90er Jahren, Köln 1988, S. 36
5) HRK: Konzept zur Entwicklung der Hochschulen in Deutschland, Bonn 1992, S. 10 (=Dokumente zur Hochschulreform 75/1992)
6) Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Bildung und Kultur, Reihe 4.5, Finanzen der Hochschulen 1993, S. 121
7) Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Hrsg.); Das soziale Bild der Studentenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. 14. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, Bonn
8) F. Rothe/E.A. Blanke: BAföG, Kommentar Teil II, Einf. 1., 5. Auflage, Stuttgart 1994
9) OECD - Centre for Educational Research and Innovation; Education at a Glance, Bildung Kompakt - OECD-Indikatoren, Paris 1994, S. 64 ff
10) HRK: Zur Forschung in den Hochschulen (Bonn 1993 Dok. zur Hochschulreform 85/1993)
11) HRK: Empfehlungen zum Promotionsstudium, Entschließung des 179. Plenums vom 8./9.7.1996
12) HRK: Konzept zur Entwicklung der Hochschulen in Deutschland (=Dok. zur Hochschulreform 75), Bonn 1992
13) HRK: Profilbildung der Hochschulen I und II, (Bonn 1993 und 1994, Dok. zur Hochschulreform 82 und 89)
14) HRK: Europäische Pilotprojekte für die Qualitätsbewertung im Bereich der Hochschulen, Bonn 1995 (=Dokumente zur Hochschulreform 105)
15) KMK/HRK: Umsetzung der Studienstrukturreform, Bonn (3) 1995, S. 11, 18, 19.
16) HRK: Zur Forschung in den Hochschulen, bonn 1993 (=Dok. zur Hochschulreform 85/1993)
18) HRK: Zur Beschleunigung und kostengünstigen Gestaltung von Hochschulbauten, Bonn 1992 (=Dokumente zur Hochschulrefom 74/1992)
19) Levin, K u.a. Studienabbruch: Gründe und anschließende Tätigkeiten, in HIS-Kurzinformation A I/95, Hannover 1995
20) Gaugler, E. und Weber, A.; Zum Wert eines Studentenausweises, Mannheim 1993
21) HRK: Zur Forschung in den Hochschulen, Bonn 1993 (= Dok. zur Hochschulreform 85/1993)
22) HRK: Zur wissenschaftlichen Weiterbildung an den Hochschulen, Bonn 1993 (Dok. zur Hochschulreform 84, 1993)
23) Rosigkeit, andreas: Reformdefizite der deutschen Hochschulen, frankfurt 1995, S. 97
24) Vgl. Grüske, Dieter: Verteilungseffekte der öffentlichen Hochschulverwaltung in der bundesrepublik Deutschland, in: Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 221/II
25) Schnitzer, K., Kazemzadeh, F.: Formelgebundene Finanzzuweisung des Staates an die Hochschulen - Erfahrungen aus dem aus europäischen Ausland, HIS-Kurzinofrmation A 11/1995
26) Bundesforschungsbericht 1993, S. 541