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Gremienstruktur


Die Meinungsbildung in der HRK erfolgt in der Mitgliederversammlung sowie im Senat und im Präsidium. Sie wird auch vorbereitet in Kommissionen, Arbeits- und Projektgruppen sowie in den Mitgliedergruppen. Beschlussfassende Organe sind Mitgliederversammlung, Senat und Präsidium.

Die Mitgliederversammlung
ist das oberste beschlußfassende Organ; es berät und beschließt über Grundsatzfragen, über Änderungen der Ordnung der HRK und über den Haushalt; es wählt die Mitglieder des Präsidiums mit Ausnahme der Sprecher der Mitgliedergruppen.

Der Senat
erörtert mittel- und langfristige Initiativen, Planungen und Strategien. Er entscheidet in dringlichen Angelegenheiten. Dabei sind im Besonderen die Belange der Landesrektorenkonferenzen zu berücksichtigen.

Das Präsidium
ist das Leitungsorgan der HRK. Ihm gehören neben dem Präsidenten fünf vom Plenum auf Vorschlag des Präsidenten gewählte Vizepräsidenten sowie die von den Versammlungen der Mitgliedergruppen der Universitäten und Fachhochschulen gewählten Sprecher als Vizepräsidenten an. Die Amtszeit der Vizepräsidenten beträgt zwei Jahre; zweimalige Wiederwahl ist zulässig.

Der Präsident
steht dem Präsidium mit Richtlinienkompetenz vor. Er vertritt die HRK nach innen und außen und führt die laufenden Geschäfte, beruft die Sitzungen der Organe ein und leitet sie. Die Amtszeit beträgt drei Jahre mit der Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl.

Die Mitgliedergruppen
dienen dem Meinungsaustausch über Fragen, die sich auf eine bestimmte Hochschulart beziehen. Die HRK-Ordnung sieht vor, daß sich Universitäten und Fachhochschulen zwingend, die übrigen Hochschulen fakultativ als Mitgliedergruppen organisieren, einen Sprecher wählen und mindestens einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung durchführen. Die dort gefaßten Beschlüsse werden dem Präsidium bzw. Senat und Plenum zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Bei den Jahresversammlungen
diskutieren Vertreter aller Mitgliedshochschulen mit eingeladenen Repräsentanten gesellschaftlicher und politischer Gruppen zukunftsgerichtete Hochschulfragen.

Stimmrechte in den Organen

In Mitgliederversammlung und Senat verfügen die Hochschulen, abhängig von Größe (Mitgliederversammlung) oder Hochschulart (Senat), über unterschiedliche Stimmrechte. Die folgende Tabelle zeigt die Zahl der Mitgliedshochschulen und ihre Vertretung.

Gruppe

Mitglieder

Stimmen

Mitgliedervers.

Senat

Universitäten, Technische Hochschulen

83

302

16

Fachhochschulen

119

163

16

Pädagogische Hochschulen Baden-Württembergs

6

6

1

Kunst- und Musikhochschulen

45

45

2

Philosophisch-Theologische und
Kirchliche Hochschulen

9

9

1

Sonstige Hochschulen

4

4

-

insgesamt

266

529

36

Stand: 4.5.2011