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Mobilität/Anerkennung


Internationale Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern

Eine wichtige Voraussetzung für die internationale Mobilität von ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind transparente und vorteilhafte Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Forschungsaufenthalte in Deutschland. Eine Fülle von Fragen ergibt sich u. a. aus der Komplexität der rechtlichen Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz sowie aus dem in manchen Bereichen großen Ermessenspielraum der örtlichen Ausländerbehörden. Vor diesem Hintergrund hat die HRK eine „Übersicht über mögliche Aufenthaltstitel für Wissenschaftler/innen aus Drittstaaten nach dem Aufenthaltsgesetz“ (Stand: Dezember 2011) erarbeitet. Sie stellt die wichtigsten Erteilungsvoraussetzungen und Unterschiede der verschiedenen Aufenthaltstitel einander gegenüber. Dabei werden u. a. auch Faktoren wie Mindestgehaltsgrenzen oder die Auswirkungen auf die Familienangehörigen der ausländischen Forscherinnen und Forscher berücksichtigt. Die Quellenangaben verweisen auf die jeweils zu konsultierende rechtliche Grundlage. 

 

Internationale Anerkennung von Studienleistungen und Hochschulabschlüssen

Grundvoraussetzung für grenzüberschreitende Mobilität ist die akademische Anerkennung von Studienleistungen und Hochschulabschlüssen. Wie werden die erbrachten Qualifizierungen von deutschen bzw. von ausländischen Hochschulen gewertet, eingestuft und anerkannt. Viele Regelungen über Äquivalenzen und Anerkennung sind oft wenig oder gar nicht bekannt. Deshalb sollen hier Texte von Anerkennungsbestimmungen und internationalen Vereinbarungen zugänglich gemacht werden, um rechtzeitig Möglichkeiten und Notwendigkeiten einzukalkulieren. Die HRK hilft, Regeln nach beiden Seiten zu interpretieren: Flexibilität kann ermutigen und zu Leistung anspornen.

Bei den internationalen Vereinbarungen ist zwischen HRK-Rahmenabkommen und den staatlichen Äquivalenzabkommen, die meist zwischen der Bundesrepublik Deutschland und europäischen Ländern abgeschlossen werden, zu unterscheiden. Grundlage bzw. Bezugsrahmen ist die Lissabon Konvention (Gesetz über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region) von 1997.