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Europäischer Hochschul- und Forschungsraum


Berliner Konferenz der Bildungsminister

Die europäischen Bildungsminister haben sich am 18. und 19. September 2003 auf ihrer zweiten Nachfolgekonferenz zum Europäischen Hochschulraum seit dem Startschuss in Bologna auf eine Reihe konkreter Festlegungen und Verpflichtungen geeinigt, die manchen skeptischen Beobachter überrascht hat.
Im Abschlusskommuniqué definierten die Minister drei mittelfristige Prioritäten, über deren nationale Umsetzung beim nächsten Treffen im Jahr 2005 ein detaillierter Bericht erwartet wird: Qualitätssicherung, die gestufte Studienstruktur sowie die Anerkennung von Studienabschlüssen und –abschnitten. So sollen bis 2005 alle nationalen Systeme zur Qualitätssicherung bestimmte gemeinsame Charakteristika aufweisen, wie etwa eine klare Definition der Zuständigkeiten aller Beteiligten, die Evaluation von Programmen oder Institutionen nach international anerkannten Verfahrensstandards sowie ein System der Akkreditierung oder Zertifizierung. Von ENQA wird bis 2005 ein Vorschlag für allgemein akzeptable Standards und Richtlinien in der Qualitätssicherung erwartet.
Im Zusammenhang mit Studienstrukturen empfehlen die Minister die Entwicklung von Qualifikationsrahmen, sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene, in denen die jeweils zu erwerbenden Kompetenzen genau definiert werden.
Im Bereich der Anerkennung legten die Minister fest, dass ab 2005 alle Hochschulabsolventen automatisch und gebührenfrei das Diploma Supplement erhalten sollen.
Schließlich sprachen sie sich für eine engere Verzahnung des Europäischen Hochschulraums mit dem Europäischen Forschungsraums und in diesem Zusammenhang für eine Einbeziehung der Promotionsphase als dritten Zyklus in die Bologna-Architektur (nach Bachelor und Master) aus.
Mit dem einstimmig erfolgten Beschluss zur Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Heiliger Stuhl, Mazedonien, Russland sowie Serbien und Montenegro) umfasst der Europäische Hochschulraum nun 40 Mitglieder und damit tatsächlich fast ganz Europa.
Norwegen lud die anderen Mitgliedsstaaten für Mai 2005 nach Bergen zur Nachfolgekonferenz ein.

Ausführliche Informationen zum Bologna-Prozess sowie zur Berlin-Konferenz finden Sie unter http://www.bologna-berlin2003.de/ sowie
http://www.bologna-bergen2005.no/

Rückblick: Wie der Prozess begann

Im Mai 1998 unterzeichneten die Bildungsminister von Frankreich, Italien, Großbritannien und Deutschland in der Sorbonne in Paris die sogenannte Sorbonne-Erklärung zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme. Andere europäische Länder schlossen sich der Erklärung an.

Die Sorbonne-Erklärung will vor allem Folgendes erreichen:

Diese Reformschritte fanden europaweit großes Interesse. Deshalb unterzeichneten im Juni 1999 die Bildungsminister von 29 europäischen Staaten die sogenannte Bologna-Erklärung zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums bis zum Jahre 2010 und zur Stärkung der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit Europas als Bildungsstandort.

Die Minister bekräftigten in der Bologna-Erklärung ihre Absicht, folgende Punkte umzusetzen:

Überzeugt davon, dass die Schaffung eines europäischen Hochschulraums eine kontinuierliche Unterstützung, Beobachtung und Anpassung an die jeweiligen Bedürfnisse benötigte, entschieden die Minister, sich zwei Jahre später in Prag wiederzutreffen, um eine Bilanz über die bisher erzielten Fortschritte zu ziehen und nächste Schritte zu beraten.

Bei dem Treffen am 19. Mai 2001 in Prag wurde von den Bildungsministern von mittlerweile 33 europäischen Staaten das sogenannte Prager Communiqué unterzeichnet. Darin

Inspiriert von der Idee eines Europäischen Hochschulraumes, entwickelte die Europäische Kommission einige Monate nach der Bologna-Konferenz die Idee eines Europäischen Forschungsraumes. Dahinter stand die Überlegung, dass die europäischen Spitzenforschungszentren, obwohl weltweit durchaus konkurrenzfähig, über den europäischen Kontinent verstreut und oft nicht in geeigneter Weise miteinander vernetzt sind. Deshalb können sich ihre Leistungen nicht immer in der gewünschten Weise potenzieren.

Der EU-Forschungskommissar Busquin sah deshalb die Zeit gekommen, über die bereits traditionellen Forschungs-Rahmenprogramme der EU hinauszugehen, um durch eine weitere Zusammenführung der Forschungsaktivitäten ein Äquivalent zum gemeinsamen Markt für Waren und Dienstleistungen aufzubauen.

Dieses Gebilde namens Europäischer Forschungsraum dient der Bündelung sämtlicher Gemeinschaftsmaßnahmen, mit denen die bessere Koordinierung der Forschungsarbeit und die Konvergenz der Forschungs- und Innovationspolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union gefördert werden.

Derzeit finden in der EU-Kommission Erörterungen zur Verzahnung des Europäischen Hochschulraumes mit dem Europäischen Forschungsraum statt. Das Resultat dieser Überlegungen soll in die Vorbereitung der Berlin-Konferenz 2003 einfließen. Ein Berührungspunkt beider Projekte wird die Promotionsphase in der europäischen Hochschulbildung sein. Verschiedene Vorschläge zur Schaffung strukturierter Promotionsstudien in den beteiligten Ländern, zur Steigerung der Mobilität von Doktoranden und zur Schaffung europäischer Doktorgrade liegen vor und werden erörtert.

Nähere Informationen zum Europäischen Forschungsraum

 


"Von Bologna nach Berlin" - DUZ Special zum Bologna-Prozess


"Von Bologna nach Berlin. Eine Vision gewinnt Kontur" - unter diesem Motto haben die wichtigsten Akteure des Bologna-Prozesses im In- und Ausland im Vorfeld der Berlin-Konferenz beschrieben, mit welchen Erwartungen sie auf das Ministertreffen am 18. und 19. September in Berlin blickten. Das von BMBF, DAAD, HRK und KMK  gemeinsam konzipierte DUZ Special ist inzwischen vergriffen. Die Broschüre wird aber hier noch zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt.


Datei Icon pdfDUZ Special "Von Bologna nach Berlin" [Größe 6.33 MB, Typ pdf]