
"Das 'kreative System' Hochschule braucht", so Gaehtgens weiter, "einen eigenständigen Tarifvertrag für alle seine Angestellten. Auch das gehört in das Bemühen um die Förderung von wissenschaftlichen Spitzenleistungen, denn die Wissenschaft braucht Flexibilität und Leistungsorientierung im Personalbereich." Der HRK-Senat strebt als Eckpunkte eines Wissenschaftstarifvertrags, für den er auch bei der Politik werben will, an Stelle der heutigen an Bildungsabschlüssen und Lebensalter orientierten Vergütungsgruppen einen Funktions- und Leistungsbezug der Gehälter an. Außerdem sind wissenschaftsspezifische Anreizsysteme (zum Beispiel in Bezug auf Drittmittelforschung oder wissenschaftliche Weiterbildung) vorgesehen sowie spezifische Befristungsgründe und Beendigungsmodalitäten für Beschäftigungsverhältnisse, die den besonderen Bedingungen etwa im Bereich der Drittmittelforschung gerecht werden.