
Die Verwaltungsabläufe operieren durch die Veränderungen im Rahmen des Bologna-Prozesses unter anderen Maßgaben, die – wie die Ergebnisse der Workshops bestätigten – höchst individuell auf die einzelne Hochschule zugeschnitten werden müssen und nicht problemlos von einer Verwaltung auf die nächste übertragen werden können. Daneben spielen Vorgaben durch die Gesetzgebung der Länder eine erhebliche Rolle. Auch sind mehrere Länder dabei, elektronische Verfahren zur Unterstützung ministerieller Verwaltungsprozesse auf Länderebene einzuführen. Autonomie der Hochschulen, Zielvereinbarungen und Hochschulprofile sind Variablen, die die Hochschulverwaltungen prägen. Es wurde eine Reihe von Modellen der Qualitätssicherung in den Verwaltungsprozessen vorgestellt, die positive Anstöße vermittelten, die sich jedoch zumeist noch in der Erprobungsphase befinden.
Über hochschulinterne Verwaltungsfragen hinaus richtete sich der Blick auf den Komplex von Hochschulleitung und Hochschulsteuerung – wie kann die angestrebte Handlungsfreiheit der Hochschulen verwirklicht werden, wenn sich die Schwerpunkte der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Wissenschaftsverwaltung und Politik verschieben? Wie kann die Qualität von Studienprogrammen und Verwaltungsprozessen langfristig gesichert und verbessert werden, so dass auch nach der Reform der föderalen Struktur deutschlandübergreifende und internationale Standards eingehalten werden? Diesen Fragen wird in Zukunft nachzugehen sein.
Die Dokumentation der Tagung finden Sie hier.