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Systemakkreditierung


Auf der 55. Sitzung des Akkreditierungsrats am 29.2.2008 wurde im Beschluss „Kriterien für die Systemakkreditierung“ (Drs. AR 11/2008) die Systemakkreditierung wie folgt beschrieben:

„Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich von Studium und Lehre. Die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse werden darauf überprüft, ob sie zum Erreichen der Qualifikationsziele und zur Gewährleistung hoher Qualität geeignet sind, wobei die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kriterien des Akkreditierungsrates Anwendung finden.

Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, die Qualifikationsziele zu erreichen und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Studiengänge, die nach der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind somit akkreditiert.“

Zum Begutachtungsverfahren gehört dabei nicht nur die Beurteilung der Strukturen und Prozesse des Qualitätssicherungssystems in Studium und Lehre sondern auch die Untersuchung relevanter Merkmale der Studienganggestaltung (Merkmalsstichprobe) sowie die vertiefte Begutachtung von 15% der Studiengänge (Programmstichprobe).

Das Verfahren der Systemakkreditierung ist ab 2008 eingeführt worden.


"Informationstag zur Systemakkreditierung. Grundlagen - Verfahren - Kriterien". Köln, 19. Mai 2008

Herbsttagung 2007 "Aktuelle Themen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung: Systemakkreditierung - Rankings - Learning Outcomes", Bonn, 5./6. November 2007