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Zielvereinbarungen



Zielvereinbarungen sind ein Instrument zur Steuerung, Planung und Koordination von Veränderungen. Mit ihrer Hilfe können Transparenz, Verbindlichkeiten und Verantwortung innerhalb eines Qualitätssicherungs- bzw. Qualitätsentwicklungsprozesses durchgesetzt werden.

Dabei bewirken Zielvereinbarungen, dass zwischen den Beteiligten konkrete und verbindliche Verhandlungen geführt werden, um die Ziele und die dazugehörigen Maßnahmen aufeinander abzustimmen. Vor allem ist es an den Hochschulen inzwischen gängige Praxis, nach einer internen und externen Evaluation Zielvereinbarungen abzuschließen. Zielvereinbarungen sind damit ein Instrument der Hochschulen, ihre Entwicklung eigenverantwortlich zu steuern.

Im Zielvereinbarungsprozess werden Verhandlungen über Strategien zur Entwicklung und Verbesserung einer Arbeitseinheit (z. B. Hochschule oder Fachbereich/Fakultät) geführt. Hierzu werden Maßnahmen zur Umsetzung der Entwicklungsstrategien und Maßstäbe zur Bewertung und Erfolgsmessung erarbeitet. Abschließend werden Verantwortlichkeiten und Ressourceneinsatz diskutiert und vereinbart.

Zielvereinbarungen werden auf unterschiedlichen Ebenen genutzt:

- zwischen Staat und Hochschule (als Steuerungsinstrument der Hochschulstrukturplanung und zur Förderung des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen);
- zwischen Hochschulleitung und Fachbereichen/Fakultäten oder innerhalb einer Organisationseinheit, z. B. Fachbereich oder Verwaltung (zur Verbesserung der Planungs-, Koordinations- und Steuerungsmöglichkeiten, zur Selbstreflexion, für die Herstellung von Transparenz, Verbindlichkeit und Verantwortung sowie zur Sicherung einer ergebnisorientierten Umsetzung).

Verhandlungen über Zielvereinbarungen lassen sich unterscheiden, abhängig von welcher organisatorischen Einheit die Initiative hierzu ausgeht, nach

- top-down-Verfahren: Die Verhandlungsinitiative geht hier von der Hochschulleitung aus: Sie gibt den Verfahrensablauf vor und legt jedem Fachbereich/Fach einen inhaltlichen Entwurf für die Zielvereinbarungen vor.
- bottom-up-Verfahren: In den Gremien des Fachbereiches/Faches werden Vorschläge für die Zielvereinbarungen erarbeitet. Der Dekan legt diese Vorschläge der Hochschulleitung vor.
- Gegenstromverfahren: Dieses Verfahren ist eine Mischung der beiden ersten Varianten: Ein für alle Fachbereiche/Fächer verbindlicher Verfahrensablauf für Zielvereinbarungen wird in fachübergreifenden Hochschulgremien zusammen mit der Hochschulleitung erarbeitet und verabschiedet.

Die Hochschulrektorenkonferenz hat 2005 Grundsätze zur Gestaltung und Verhandlung von Zielverhandlungen verabschiedet, die besonderen Wert legen auf die Aushandlung im Gegenstromverfahren, Formulierung von Zielen und nicht von Maßnahmen, Erfolgskontrolle sowie dezentrale Autonomie.

Die Konsequenzen der Erreichung bzw. der Nichterreichung des vereinbarten Ziels sollten schon im Rahmen der Verhandlungen klar sein: es erscheint logisch, dass eine Zielverfehlung negative Konsequenzen nach sich zieht, doch ist es wenig motivierend, eine Erfüllung oder ein Übertreffen des Angestrebten nur durch ein Aufrechterhalten des Status quo zu belohnen. Das bedeutet, dass sowohl deutliche Sanktionen als auch deutliche Belohnungen – und damit eine Umverteilung der Ressourcen – vereinbart und nach Ablauf der Frist umgesetzt werden müssen.

Tagung "Qualitätsorientierte Hochschulsteuerung und externe Standards", 2./3.11.2006 in Bonn (Publikation in Vorbereitung)

Tagung "Zielvereinbarungen als Steuerungsinstrument", 22./23.11.2004 in Bochum; dokumentiert in: Beiträge zur Hochschulpolitik 1/2006 Band I

Tagung "Evaluation – ein Bestandteil des Qualitätsmanagements an Hochschulen", 3./4.6.2004 in Hamburg; dokumentiert in: Beiträge zur Hochschulpolitik 9/2004