
Außerhalb der Wirtschaft wurden Wissensbilanzen zunächst von Forschungsorganisationen erstellt. Hochschulen sind in Österreich mit der Änderung des Universitätsgesetzes dazu verpflichtet, bis spätestens 2008 regelmäßig Wissensbilanzen zu verfassen.
Die Wissensbilanz soll den Universitäten als Instrument zur ganzheitlichen Darstellung, Bewertung und Kommunikation von immateriellem Vermögen, Leistungsprozessen und deren Wirkungen vor dem Hintergrund politischer und selbstdefinierter Ziele dienen, so die Definition des Österreichischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (bm:bwk). Sie soll also Kennzahlen über das intellektuelle Kapital sowie die Outputs der universitären Leistungsprozesse aufbereiten.
Zur Abbildung des intellektuellen Vermögens werden drei Dimensionen einer Organisation herangezogen: Human-, Struktur- und Beziehungskapital. Ergänzt werden diese Dimensionen mit einer Beschreibung der Kernprozesse und deren Wirkung in den Bereichen Lehre und Weiterbildung sowie Forschung und Entwicklung. Das Österreichische Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat für die einzelnen Dimensionen und Kernprozesse in seiner Wissensbilanz-Verordnung (WB-Verordnung) die Dokumentation zahlreicher Kennzahlen festgelegt und fordert eine narrative Interpretation mit Hinblick auf Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien.
Tagung "Qualitätsentwicklung an Hochschulen – Erfahrungen und Lehren aus 10 Jahren Evaluation", 3./4.11.2005 in Bonn; dokumentiert in: Beiträge zur Hochschulpolitik 8/2006