
Im Auftrag der Minister haben die E 4 die „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG)“ erarbeitet, die auf der Konferenz in Bergen 2005 angenommen wurden. In den ESG sind Leitlinien für die internen Qualitätssicherungssysteme an Hochschulen, die externe Qualitäts-sicherung dieser Systeme sowie für die Akkreditierungsagenturen niedergelegt.
Von besonderer Bedeutung sind die Forderungen der ESG, die Hochschulen sollten sich „explizit der Entwicklung einer Kultur verschreiben, die die Bedeutung von Qualität und Qualitätssicherung in ihrer Arbeit anerkennt“ sowie „eine Strategie für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung erarbeiten und umsetzen“. Hier liegt vor den meisten Hochschulen noch ein gutes Stück Weg, auf dem das Projekt Qualitätsmanagement sie begleiten möchte.
Im März ist das "Europäische Register für Qualitätssicherungs-
agenturen im Hochschulbereich" (EQAR) in Brüssel gegründet worden. Zur Aufnahme in das Register müssen Qualitätssicherungsagenturen im Rahmen einer externen Begutachtung durch unabhängige Expert/innen aus dem In- und Ausland unter Beweis stellen, dass sie in wesentlicher Übereinstimmung mit den Europäischen Standards und Leitlinien für Qualitätssicherung arbeiten.
Darüber hinaus kooperiert das Projekt mit der internationalen Abteilung der HRK und dem DAAD in einer Reihe von Aktivitäten zur Stärkung der Kapazität in der Qualitätssicherung in Transformations- und Entwicklungsländern.