
nachrichtlich:
An die Leiter und Leiterinnen
der Akademischen Auslandsämter
Rundschreiben 35/2000
Deutsch-Italienische Promotionsverfahren
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in verschiedenen Rundschreiben habe ich Sie über grenzüberschreitende Promotionsverfahren (sog. Co-tutelle-de-thèse-Verfahren) informiert. Die Initiative hierfür stammt aus Frankreich. Unser westlicher Nachbar führt seit sechs Jahren mit vielen Ländern binationale Promotionsverfahren durch. Im Zuge der Internationalisierung der Hochschulen und eines zunehmend global ausgerichteten Arbeitsmarktes ist auch auf deutscher Seite das Interesse an solchen Verfahren gestiegen. Einige Hochschulen haben, wo es nötig war, durch Änderung oder Ergänzung ihrer Promotionsordnungen zugunsten solcher Verfahren dieser Nachfrage bereits Rechnung getragen.
Die Empfehlungen, die die Hochschulrektorenkonferenz zu binationalen Promotionen ausgesprochen hat, beschränken sich nicht auf Frankreich. Derzeit wird geprüft, inwiefern das deutsch-französische Modell auch auf andere Länder übertragen werden kann. Beim letzten Treffen der Hochschulrektorenkonferenz mit ihrem italienischen Partner, der Conferenza dei Rettori delle Università Italiane, wurde eine gemeinsame Erklärung zu deutsch-italienischen co-tutelle-de-thèse-Verfahren unterzeichnet (Anlage). Wir möchten damit dem deutsch-italienischen Wissenschaftleraustausch neue Impulse geben. Ich bitte um Bekanntmachung der Erklärung in den zuständigen Ausschüssen Ihrer Hochschule (Promotionsausschüsse, Fakultäten)
und bin mit freundlichen Grüßen
Professor Dr. Klaus Landfried