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Jüngste Entwicklungen auf dem Gebiet der Akkreditierung


Bild zum InhaltDas 1999 in Deutschland eingerichtete System der Akkreditierung von Studiengängen hat strukturelle Veränderungen gebracht, bisherige Defizite offengelegt und zur curricularen Entwicklung des Systems und zur Verbesserung der Qualität von Studiengängen beigetragen. Nachdem die Arbeit des Akkreditierungsrates im Jahr 2001 durch eine internationale Expertengruppe evaluiert und der gewählte Ansatz der Qualitätssicherung durch Akkreditierung als ein wichtiger Baustein der Modernisierung des Hochschulsystems in Deutschland und als eine adäquate Antwort auf die Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs bewertet worden war, hat sich die Kultusministerkonferenz (KMK) grundsätzlich für die Beibehaltung des Akkreditierungssystems ausgesprochen. Durch den KMK-Beschluss "Statut für ein länder- und hochschulübergreifendes Akkreditierungsverfahren" vom 24. Mai 2002 i.d.F. vom 5. Februar 2004 wurde das Akkreditierungssystem auf eine dauerhafte Grundlage gestellt.

Gegenstand der Akkreditierung sind dem Statut zufolge sowohl Bachelor- und Masterstudiengänge (§ 19 HRG) als auch neu einzurichtenden Diplom- und Magisterstudiengänge (§ 18 HRG) in Fachrichtungen, in denen keine oder inzwischen überholte Rahmenprüfungsordnungen vorliegen; Vorrang hat jedoch die Akkreditierung der gestuften Studiengänge. Als Aufgaben wurden dem Akkreditierungsrat die Akkreditierung von Agenturen, die Überwachung der Aufgabenerfüllung durch die Agenturen, die Definition der Mindestanforderungen an die Akkreditierungsverfahren sowie die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs unter den Agenturen übertragen. Weiterhin trägt der Akkreditierungsrat dazu bei, die deutschen Interessen in internationalen Netzwerken der Qualitätssicherung zur Geltung zu bringen und die Kommunikation und Kooperation unter den Agenturen zu fördern.

Dem Akkreditierungsrat gehören vier Hochschulvertreter, vier Ländervertreter, fünf Vertreter der Berufspraxis (davon ein Vertreter der für das Dienst- und Tarifrecht zuständigen Landesministerien), zwei Studierende und zwei internationale Vertreter an - damit wirken Hochschulen, Staat und Berufspraxis bei der Qualitätssicherung der Studiengänge durch Akkreditierung zusammen.

Bislang wurden 585 Studiengänge nach den Standards des Akkreditierungsrates akkreditiert (Stand Juli 2004). Eine Datenbank der akkreditierten Studiengänge, statistische Angaben zur Akkreditierung sowie eine Übersicht über die Agenturen und deren Tätigkeitsprofil findet sich auf der Homepage des Akkreditierungsrates unter www.akkreditierungsrat.de.