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Neues Tarifrecht mit Leitfaden für die praktische Anwendung in den Hochschulen


Seit dem 1. November 2006 ist auch der von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit der Gewerkschaft ver.di und der DBB-Tarifunion ausgehandelte Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) - Wissenschaft vom 12.Oktober 2006 in Kraft und hat den BAT abgelöst. Vertreter der HRK waren bis zum Schluss an den Verhandlungen beteiligt. Das neue Tarifrecht enthält erstmals umfassende wissenschaftsspezifische Sonderregelungen für Hochschulen, Universitätsklinika und außeruniversitäre Einrichtungen der Länder. Eine Fassung, in der diese Regelungen (§ 40 TV-L) in den  Allgemeinen Teil (§§ 1 - 39 TV-L) eingearbeitet und die Niederschriftserklärungen ergänzt sind, dient der leichteren Lektüre.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die HRK haben gemeinsam einen Leitfaden für die Nutzung der neuen tarifrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt. Der Leitfaden soll entsprechend Anregungen aus der Praxis in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.

Die HRK hatte sich frühzeitig in Eckpunkten für einen eigenständigen Wissenschaftstarifvertrag ausgesprochen und eine nachhaltige Flexibilisierung des Tarifrechts insbesondere für Arbeitszeiten und leistungsorientierte Entlohnung gefordert. Bei einem Vergleich des TV-L/Wissenschaft mit der HRK- Position ist festzustellen, dass die Kernforderungen der HRK - jedenfalls vom Grundsatz her - erfüllt sind.

Kritisch zu bewerten ist allerdings, dass die Länder über eine späte Anpassung der Tabellenentgelte, restriktive Überleitungsregeln und die Reduzierung der Jahressonderzahlung Finanzmittel in Millionenhöhe einsparen, die dem Hochschulbereich "entzogen" werden, wenn die Länder sie nicht wenigstens teilweise für die leistungsorientierte Bezahlung bereitstellen. Es ist zudem nicht abschätzbar, ob und gegebenenfalls in welcher Form die Länder den Hochschulen verbindliche Vorgaben für die Anwendung des neuen Tarifvertrags geben werden. Schließlich fehlt noch die Vereinbarung zur Eingruppierung.

Ansprechpartner HRK: Henning Rockmann
Telefon: 030 206 292 13
E-Mail: rockmann@hrk.de


Alle Downloads auf einen Blick:
Datei Icon pdfHandreichungen HRK - DFG [Größe 0.09 MB, Typ pdf]
Datei Icon pdfTV-L mit Sonderregelungen Wissenschaft [Größe 0.03 MB, Typ pdf]
Datei Icon pdfTV-L mit Niederschriftserklaerungen [Größe 0.27 MB, Typ pdf]
Datei Icon pdfEckpunkte der HRK [Größe 0.02 MB, Typ pdf]