
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die HRK haben gemeinsam einen Leitfaden für die Nutzung der neuen tarifrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt. Der Leitfaden soll entsprechend Anregungen aus der Praxis in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.
Die HRK hatte sich frühzeitig in Eckpunkten für einen eigenständigen Wissenschaftstarifvertrag ausgesprochen und eine nachhaltige Flexibilisierung des Tarifrechts insbesondere für Arbeitszeiten und leistungsorientierte Entlohnung gefordert. Bei einem Vergleich des TV-L/Wissenschaft mit der HRK- Position ist festzustellen, dass die Kernforderungen der HRK - jedenfalls vom Grundsatz her - erfüllt sind.
Kritisch zu bewerten ist allerdings, dass die Länder über eine späte Anpassung der Tabellenentgelte, restriktive Überleitungsregeln und die Reduzierung der Jahressonderzahlung Finanzmittel in Millionenhöhe einsparen, die dem Hochschulbereich "entzogen" werden, wenn die Länder sie nicht wenigstens teilweise für die leistungsorientierte Bezahlung bereitstellen. Es ist zudem nicht abschätzbar, ob und gegebenenfalls in welcher Form die Länder den Hochschulen verbindliche Vorgaben für die Anwendung des neuen Tarifvertrags geben werden. Schließlich fehlt noch die Vereinbarung zur Eingruppierung.
Ansprechpartner HRK: Henning Rockmann
Telefon: 030 206 292 13
E-Mail: rockmann@hrk.de
Handreichungen HRK - DFG [Größe 0.09 MB, Typ pdf]
TV-L mit Sonderregelungen Wissenschaft [Größe 0.03 MB, Typ pdf]
TV-L mit Niederschriftserklaerungen [Größe 0.27 MB, Typ pdf]
Eckpunkte der HRK [Größe 0.02 MB, Typ pdf]